Bei der Einführung eines Bonus-Malus-Systems für die Beschäftigung Älterer soll die Kündigungsabgabe fallen, sagt ÖAAB-Generalsekretär Wöginger.
ÖAAB-Generalsekretär August Wöginger hat am Montag seine Äußerung nach der Abschaffung der von Dienstgebern zu entrichtende Kündigungsabgabe erläutert. Diese Forderung sei nicht als Bedingung für eine Koalition zu verstehen, betonte er. Vielmehr habe er gemeint, es dass bei Einführung eines Bonus-Malus-Systems für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer diese Abgabe fallen sollte.
Im Gespräch mit der "Presse" hatte Wöginger erklärt: "Die Auflösungsabgabe muss weg, das ist eine Bedingung." Seine Begründung: Die Abgabe führe nicht dazu, dass weniger Beschäftigte gekündigt werden, sondern diene vielmehr dazu, dass Unternehmen mehr zahlen müssten. "Das ist eine reine Schikane", meinte er.
Gegenüber der APA versicherte der ÖAAB-Generalsekretär nun, dass er nicht eine Bedingung für die laufenden Koalitionsverhandlungen gemeint habe. Wenn das Bonus-Malus-System - für das der ÖAAB eintritt - komme, müsse als Bedingung die Auflösungsabgabe fallen, erläuterter er.
Die seit heuer geltende Auflösungsabgabe von 113 Euro müssen Dienstgeber bei Kündigungen im Regelfall zahlen, wenn der Arbeitnehmer zumindest sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt war.
(APA/Red.)