Stimmzettel ungültig: BZÖ-Anfechtung abgewiesen

Kaernten Entscheidung Stimmzettelstreit erwartet
Kaernten Entscheidung Stimmzettelstreit erwartet(c) APA
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Das Kärntner Wahlergebnis bleibt wie es ist: Der Verfassungsgerichtshof hat den Stimmzettel mit der "pornografischen Karikatur" für ungültig erklärt.

Der Verfassungsgerichtshof hat am Dienstag seine Entscheidung im sogenannten Stimmzettelstreit in Kärnten gefällt: Der Wahlanfechtung seitens des BZÖ wird nicht stattgegeben, der umstrittene Stimmzettel bleibt damit ungültig. Das berichtet "ORF Kärnten".

Der Hintergrund: Nach dem Urnengang am 3. März war ein Stimmzettel von der Landeswahlbehörde für ungültig erklärt worden. Darauf war nämlich eine Karikatur gezeichnet worden. Das BZÖ reklamierte die Stimme in der Folge für sich, da das Kreuzerl angeblich beim orangen Bündnis gemacht wurde. Die "pornografische Karikatur" soll hingegen in der Zeile des Team Stronach gemalt worden sein - als Verhöhnung der Truppe um Milliardär Frank Stronach, hieß es aus dem BZÖ.

In der Stellungnahme des Verfassungsgerichtshofes heißt es nun, er habe "die in Frage kommenden Stimmzettel geprüft. Ein solcher Stimmzettel existiert jedoch nicht." Tatsächlich aber gebe es einen als ungültig gewerteten Stimmzettel, auf dem die Piratenpartei angekreuzt wurde und "im Feld neben der Partei BZÖ - Liste Josef Bucher ein männliches Geschlechtsorgan gezeichnet wurde".

Wahlergebnis bleibt aufrecht

Mit dieser Entscheidung bleibt das Wahlergebnis wie gehabt. Wäre die Stimme doch für das BZÖ gewertet worden, hätte sich das auf die Machtverhältnisse im Landtag ausgewirkt: Die Grünen hätten ihr Mandat verlieren können, damit wäre die verfassungsgebende Mehrheit, die sie derzeit gemeinsam mit SPÖ und ÖVP haben, ebenfalls dahin gewesen.

(Red.)

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