Inserate: Verfahren gegen Faymann und Ostermayer eingestellt

Inserate: Verfahren gegen Faymann und Ostermayer eingestellt
Inserate: Verfahren gegen Faymann und Ostermayer eingestellt(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die umstrittenen Inserate hätten ÖBB und Asfinag keinen Schaden verursacht, erklärt die Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat das Ermittlungsverfahren gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) eingestellt. Das teilte die Behörde am Dienstag mit.

Den beiden Politikern war in der sogenannten Inseraten-Affäre Untreue vorgeworfen worden, Ostermayer zusätzlich auch falsche Zeugenaussage im U-Ausschuss. Faymann habe in seiner Zeit als Verkehrsminister die Unternehmen ÖBB und Asfinag unter Druck gesetzt, um in Medien seines Vertrauens zu inserieren, so der Verdacht. Die Inserate hätten in Wahrheit Werbung für Faymann dargestellt. Bote für Faymanns "Wünsche" sei sein damaliger Kabinettschef Ostermayer gewesen. Die FPÖ erstattete im Juni 2011 Anzeige, die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen auf.

"Kein Schaden nachweisbar"

Weder für die Asfinag noch für die ÖBB sei durch die Inserate ein Schaden im strafrechtlichen Sinn nachweisbar gewesen, teilte die Staatsanwaltschaft nun mit. Die Medieneinschaltungen seien für die Asfinag positiv gewesen, und auch PR-Maßnahmen im Namen der ÖBB hätten "jeweils positiven Informations- bzw. Werbecharakter" beinhaltet. Zu Medienkampagne für die Bundesbahnen habe ein Gutachten sogar festgestellt, dass "ein objektiver Nutzen für die ÖBB vorlag und diese als Nutznießerin der Kampagne vom Bekanntheitsgrad des Ministers profitieren konnte".

Außerdem sei "kein Schädigungsvorsatz der verantwortlichen Entscheidungsträger erweislich", schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Aussendung. Die Behörde ermittelte nicht nur gegen Faymann und Ostermayer, sondern auch gegen Verantwortliche bei den ÖBB. Ihnen habe man kein strafbares Verhalten nachweisen können. Dadurch scheide auch eine Strafbarkeit der beiden Politiker als allfällige Bestimmungstäter aus, so die Staatsanwaltschaft.

Faymann und Ostermayer haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Es habe "keine Weisungen und keinen Druck" auf die Unternehmen gegeben.

Verfahren sollte bereits 2012 eingestellt werden

Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren bereits im Sommer 2012 einstellen, das Justizministerium ordnete damals allerdings neue Ermittlungen an. Im Juli dieses Jahres wurde der neue Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft, der wiederum die Einstellung empfahl, an das Ministerium weitergeleitet.

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Eine Möglichkeit, dass das Verfahren weitergeht, hätte es nun noch gegeben: Asfinag und ÖBB hätten einen Antrag auf Fortführung stellen können. Das werde man aber nicht tun, teilten Sprecher der beiden Unternehmen mit. "Die ÖBB haben selbst bei der internen Überprüfung der seinerzeitigen Inserate aus dem Jahr 2007/2008 festgestellt, dass diese die damaligen Kommunikationsziele klar unterstützt haben und das Unternehmen in der Öffentlichkeit profitiert hat", begründete Konzernsprecherin Kristin Hanusch-Linser die Entscheidung.

(Red.)

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