Sobald alle Ermittlungen in der Inseratenaffäre abgeschlossen sind, soll die Entscheidung publik gemacht werden. Korruptionsexperte Fiedler sieht in der Causa noch "offene Fragen".
Das Justizministerium plant, die Entscheidung über die Einstellung der Ermittlungen gegen Bundeskanzler Werner Faymann und Staatssekretär Josef Ostermayer (beide SPÖ) zu veröffentlichen. Bis dahin könne es aber noch dauern, da im Zusammenhang mit "untergeordneten Beteiligten" beim Vorwurf der falschen Zeugenaussage noch Ermittlungen durchzuführen seien, sagte die Ressorsprecherin am Mittwoch.
Voraussetzung für die Veröffentlichung sei jedenfalls, dass "alle den Fall betreffenden Ermittlungen vollständig abgeschlossen sind". Man werde daher die Öffentlichkeit informieren, sobald es so weit ist.
Fiedler: "Politische Verantwortung offen"
Zuvor hatte der frühere Rechnungshofpräsident Franz Fiedler in der "ZiB2" sowie im "Ö1-Morgenjournal" betont, dass es "dringend geboten" sei, dass die Begründung der Staatsanwaltschaft in der Inseratenaffäre veröffentlicht wird. Die Öffentlichkeit habe das Recht, mehr zu erfahren. "Ob nicht eine politische Verantwortung dennoch in den Handlungen gelegen sein könnte", sei nach wie vor offen.
Fiedler sagte, dass die Presseaussendung der Staatsanwaltschaft Wien zur Einstellung der Ermittlungen eine "bemerkenswerte Passage" enthalte. Die Behörde schrieb, dass "den Verantwortlichen teilweise keine konkreten Tathandlungen nachgewiesen werden" konnten. "Teilweise" könne nur heißen, dass konkrete Tathandlungen gesetzt wurden, betonte Fiedler. Da die Staatsanwaltschaft keinen Schaden durch die Inserate ortet, müsse wohl ein Missbrauch der Verfügungsgewalt vorliegen. Bei welchen Verantwortlichen, lasse die Behörde aber offen.
Staatsanwaltschaft widerspricht Fiedler
Diesen Ausführungen widersprach der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Vecsey, im Ö1-"Mittagsjournal". Fiedler habe die Aussendung wohl überinterpretiert. Lese man den zitierten Satz der Aussendung weiter, ergäben sich die konkreten Tathandlungen ohnehin - es seien Rechnungen für Werbeeinschaltungen bezahlt worden. Diesen sei aber ein gewisser Werbewert gegenüber gestanden. Vecsey: "Sie waren nicht unnütz für die Asfinag, wodurch ein Befugnismissbrauch durch die Vorstandsmitglieder ausscheidet."
Zudem habe die Frage des Schädigungsvorsatzes eine entscheidende Rolle gespielt, sagte der Sprecher. Demnach konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Asfinag- und ÖBB-Vorstände in Kauf genommen hätten, dass durch die Bezahlung von Inseraten auf Wunsch des damaligen Verkehrsministers Faymann ein Schaden entsteht.
Inserate wie die damaligen der ÖBB und Asfinag sind heute nach Ansicht Fiedlers jedenfalls "Gott sei dank" nicht mehr möglich. Das neue Medientransparenzgesetz verbiete "Kopfwerbung" für Politiker und staatsnahe Unternehmen, betonte der Präsident von Transpareny International in Österreich.
Inseratenaffäre
>>> Die ''ZiB2'' in der Tv-Thek des ORF
>>> Bericht des ''Mittagsjournals''
(Red.)