Klage gegen OÖN: Strasser erhält Entschädigung

MEDIENPROZESS: ERNST STRASSER
MEDIENPROZESS: ERNST STRASSER(c) APA (ROLAND SCHLAGER)
  • Drucken

Das Oberlandesgericht Linz gab dem Ex-Minister teilweise recht: Das Blatt habe in seinen Berichten die Unschuldsvermutung verletzt.

Das Oberlandesgericht (OLG) Linz hat der Klage des früheren EU-Parlamentariers Ernst Strasser gegen die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OÖN) im Zusammenhang mit der Lobbying-Affäre teilweise recht gegeben. Einer der beiden beanstandeten Zeitungsartikel habe die Unschuldsvermutung verletzt, so die Begründung vom Dienstag. Das Blatt muss dem ehemaligen VP-Innenminister daher eine Entschädigung von 1300 Euro zahlen.

Strassers Anwalt - der ehemalige Politiker erschien auch dieses Mal nicht zur Verhandlung - hatte dem Medium die Verletzung der Unschuldsvermutung in den in der Printausgabe und im Internet veröffentlichten Artikeln vorgeworfen und eine angemessene Entschädigung verlangt. Das Landesgericht Linz befand in der Erstverhandlung, dass ihm nicht jene Bestechlichkeit für ein Verhalten in der Zukunft vorgeworfen wurde, für die er später in Wien noch nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Es sei darin um die Nebenbeschäftigungen in der Vergangenheit gegangen, hieß es. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen.

Schreibstil, "der Unschuldsvermutung mit Füßen tritt"

Das OLG gelangte zu einer anderen Auffassung und sah in einem Artikel den Vorwurf von strafbarem Verhalten erfüllt. Es verurteilte die OÖN Redaktion GmbH & Co KG zur Zahlung von 500 Euro und die OÖ. Online GmbH & Co KG zur Zahlung von 800 Euro, da der Beitrag am Montag noch abrufbar gewesen sei. Der Anwalt der Zeitung hatte zuvor erklärt, dass sich nicht nur die "Oberösterreichischen Nachrichten", sondern auch andere Medien mit "Ethik und Moral in der Politik" auseinandergesetzt hätten. Es handle sich um einen Schreibstil, "der die Unschuldsvermutung mit Füßen tritt", betonte hingegen der Rechtsvertreter Strassers.

Der frühere EU-Parlamentarier war über zwei britische Enthüllungsjournalisten gestolpert, die ihm unter der Vorgabe, sie seien Lobbyisten, die entgeltliche Einflussnahme auf die EU-Gesetzgebung entlockt haben sollen. Für seine Dienste habe er ein jährliches Honorar von 100.000 Euro gefordert, so der Vorwurf. Strasser hatte in seinem Strafverfahren behauptet, er habe die beiden Männer für Geheimagenten gehalten und sich nur deshalb zum Schein auf Gespräche mit ihnen eingelassen, um sie bzw. ihre Hintermänner zu enttarnen. Er wurde erstinstanzlich zu vier Jahren unbedingter Haft verurteilt. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes darüber wird für 26. November erwartet.

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Former Austrian Interior Minister and MEP Strasser waits for his trial at Austria's supreme court in Vienna
Politik

"Grenzwertig": Kritik an Aufhebung des Strasser-Urteils

Der OGH hat das Urteil gegen den Ex-Minister aufgehoben. Strafrechtsexperte Schwaighofer bemängelt die "formalistische Sichtweise" und stößt sich an der Lesart zweier Sätze.
Innenpolitik

Neue Chance für Ernst Strasser

Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils für Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser, muss die Lobbying-Affäre gerichtlich neu geprüft werden.
Recht allgemein

Strassers Werk und Bandions Beitrag

Dass Strasser weiter auf einen Freispruch hoffen darf, hat auch damit zu tun, dass das Gesetz 2009 aufgeweicht wurde. Und erst nach Ernst Strassers Tat wieder verschärft.
''Politisch und gesellschaftlich…

Strassers Aufstieg und Fall


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.