Malta: EU-Staatsbürgerschaft für 650.000 Euro

"Ich bin stolz, Maltese zu sein", steht auf dem Plakat.(c) Reuters (Darrin Zammit Lupi)
  • Drucken

Die maltesische Regierung rechnet mit Einnahmen von 30 Millionen und mehr. Auch andere EU-Länder verkaufen bereits Staatsbürgerschaften.

Der kleine Inselstaat Malta hat ein lukratives Geschäftsmodell ausfindig gemacht, um die klammen Staatskassen aufzufüllen: Die Regierung in Valletta will Staatsbürgerschaften künftig an zahlungswillige Nicht-EU-Bürger verkaufen – um 650.000 Euro das Stück. Das ist zwar kein Spottpreis, für besonders gut betuchte Interessenten aber auch keine unerschwingliche Hürde. Ministerpräsident Joseph Muscat rechnet schon im ersten Jahr mit dem Verkauf von 45 maltesischen Pässen und Einnahmen bis zu 30 Millionen Euro. Ist der Motor einmal angelaufen, könnten es aber auch 200-300 Bewerbungen jährlich werden. Die neuen Staatsbürger, die damit EU-Pässe erhalten, müssen weder in Malta ansässig sein noch werden sie zu Investitionen auf der Insel gezwungen. Allerdings sollen sie überprüft werden, um kriminelle Aspiranten auszuschließen. 
Die Ankündigung hat sowohl in Malta selbst als auch in der EU Kritik ausgelöst. Die oppositionelle nationalistische Partei in Valletta überlegt ein Referendum gegen den Verkauf. EU-Abgeordneter Jörg Leichtfried (SPÖ) bezeichnete die Pläne Maltas als „Zynismus“, weil Reiche sich in Europa einkaufen könnten, zugleich aber hunderte Flüchtlinge im Mittelmeer ertrinken. Die FPÖ spricht von „windiger Geschäftemacherei.“ Einzig in der Brüsseler EU-Kommission zeigte man sich auf Anfrage der „Presse“ unbeeindruckt: „Die Einbürgerung ist ein ureigenes Souveränitätsrecht der Mitgliedstaaten“, so eine Sprecherin von Justizkommissarin Viviane Reding. Trotz offener Grenzen im Schengen-Raum gibt es für Brüssel keine Handhabe gegen Länder, die ihre Staatsbürgerschaften verkaufen.

Naheverhältnis nicht erforderlich 

Auch der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer bestätigt in einem Gespräch mit der „Presse“, dass der Verkauf von Pässen dem Unionsrecht keineswegs zuwider laufe: „Es obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten, die Kriterien für eine Staatsbürgerschaft festzulegen“, so Obwexer. Weil der Betreffende damit aber automatisch zum EU-Bürger werde und ihm eine große Liste von Rechten wie etwa die Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in der gesamten Union zustünden, müssten die EU-Staaten dabei das so genannte „Loyalitätsprinzip“ in Artikel 4 des gemeinsamen Vertrags beachten. Nur, wenn dieser Grundsatz verletzt werde, könne die Kommission auch einschreiten: „Die Frage ist: Wo ist die Grenze?“, so Obwexer. „Wenn sich die Zahlen bei einigen Hundert Einbürgerungen pro Jahr einpendeln, wird die Union auch in Zukunft nichts unternehmen.“ Problematisch sei allerdings, dass Malta von den neuen Staatsbürgern nicht einmal ein Naheverhältnis zum Land verlange, wie das etwa in Österreich der Fall ist. Die Bundesregierung kann Staatsbürgerschaften aber auch an solche Personen verleihen, die sich um das Land besonders verdient gemacht, also etwa größere Investitionen getätigt und damit Arbeitsplätze geschaffen haben. 
In vielen EU-Ländern ist es Praxis, Zuwanderern, die in die Wirtschaft des Landes investieren, einen erleichterten Zugang zu permanenten Aufenthaltsgenehmigungen und in Folge auch zu Staatsbürgerschaften zu ermöglichen. Auch hier gibt es keine europaweite Regelung. Großbritannien beispielsweise erleichtert Personen, die mindestens eine Million Pfund investieren, den Zuzug. Die Niederlande bereiten eine neue Zuwanderungsregel vor, wonach Personen, die mehr als 1,25 Millionen Euro auf einem Bankkonto vorweisen können, Anspruch auf eine permanente Aufenthaltsgenehmigung haben. Auch Griechenland lockt derzeit Investoren mit einer Aufenthaltserlaubnis an, die fünf Jahre freies Reisen in alle EU-Staaten inkludiert. Die ersten drei Aufenthaltsgenehmigungen gingen an chinesische Familien, die Immobilien im Wert von jeweils mehr als 250.000 Euro gekauft hatten.

Nachahmung in weiteren Ländern?

Freilich könnte das maltesische Verkaufsmodell auch anderen EU-Ländern in Budgetschwierigkeiten als nützliches Beispiel dienen. Laut der Regierung in Valletta verfolgen mehrere Mitgliedstaaten bereits ähnliche Pläne. In Brüssel werden unter anderem Spanien und Portugal genannt. Auch Zypern lockt bereits Investoren mit der Option auf einen EU-Pass an. Staatspräsident Nikos Anastasiades hatte im Frühjahr erklärt, künftig könnten Personen, die auf der Insel mehr als drei Millionen Euro investieren, eine Staatsbürgerschaft erhalten.
Seit Ende der 1990er Jahre steigt in der EU die Zahl der neuen Staatsbürgerschaften jährlich an. Das statistische Amt der EU Eurostat wird in der kommenden Woche neue Zahlen präsentieren. Die bisherigen Auswertungen reichen bis ins Jahr 2009. Zu diesem Zeitpunkt wurden pro Jahr EU-weit 776.000 Staatsbürgerschaften erteilt. Der größte Anteil – 26 Prozent – fiel auf Großbritannien. Deutliche Zuwächse gab es auch in Luxemburg und Rumänien. Österreich hat hingegen die Ausgabe von EU-Pässen von 44.700 im Jahr 2003 auf 8000 im Jahr 2009 reduziert.

(APA/Reuters)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.