Hypo: Der wichtigste Prozess beginnt

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Kommenden Montag beginnt in Klagenfurt das größte Strafverfahren in der Hypo-Causa. Angeklagt ist auch die Flick-Stiftung. Diese wehrt sich mit einem Gutachten eines Uni-Professors.

Wien. Kommenden Montag beginnt in Klagenfurt ein Strafverfahren, das an Brisanz nicht zu überbieten ist. Angeklagt sind prominente Ex-Hypo-Manager wie Wolfgang Kulterer, Siegfried Grigg, Tilo Berlin, Josef Kircher sowie die Flick-Stiftung. In dem Verfahren geht es unter anderem um die Hypo-Bilanzen aus den Jahren 2006 und 2007. Stellt sich heraus, dass diese unrichtig sind, kann die BayernLB gegen die früheren Hypo-Eigentümer wie das Bundesland Kärnten Schadenersatzansprüche in Milliardenklage einbringen. Damit wäre Kärnten finanziell am Ende.

Eine Sonderrolle in dem Prozess nimmt die Flick-Privatstiftung ein. Diese präsentierte am Mittwoch ein Gutachten von Professor Josef Zechner von der Wiener Wirtschaftsuniversität. Demnach sollen die – dem Prozess zugrunde liegenden – mit der Hypo abgeschlossenen Aktienkäufe rechtmäßig gewesen sein. In der Stiftung wird ein Teil des auf mehrere Milliarden Euro geschätzten Nachlasses des im Oktober 2006 verstorbenen Unternehmers Friedrich Karl Flick verwaltet. Die Begünstigten sind seine Kinder.

Die Flick-Stiftung und andere Investoren hatten einst Hypo-Vorzugsaktien von 100 Millionen Euro gekauft. Mit dabei waren neben der Stiftung auch eine Firma des Bauunternehmers Walter Moser sowie Ex-Kika-Leiner-Chef Herbert Koch.

Geheime Nebenabsprachen

Weil sich die Vorzugsaktien schwer verkaufen ließen, wurde den Käufern in geheimen Nebenvereinbarungen garantiert, dass man die Papiere wieder zurücknehmen würde. Für die Käufer der Aktien habe es sich dabei um ein praktisch risikoloses Geschäft gehandelt, heißt es in einem Gutachten der Staatsanwaltschaft. Die Flick-Stiftung bestreitet das. Ihrer Ansicht nach seien die Konditionen für die Vorzugsaktien marktüblich und angemessen gewesen.

Die Flick-Stiftung beschwert sich, dass die Staatsanwaltschaft die Investoren ungleich behandelt. Denn von allen Vorzugsaktionären sei nur die Stiftung angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft begründet dies mit der Doppelfunktion von Kulterer. Dieser war damals Stiftungsvorstand und Hypo-Aufsichtsrat. In der Anklageschrift heißt es, die Stiftung sei durch Kulterer in den Genuss „unangemessen hoher Beträge“ gekommen. Der Schaden für die Hypo wird mit 1,072 Millionen Euro beziffert.

In dem Prozess ist noch eine andere Frage zu klären: Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte die Hypo solche Aktien mit Geld-zurück-Garantien nicht als Eigenmittel anrechnen dürfen. Einige Hypo-Manager sind daher wegen Bilanzfälschung angeklagt, was diese bestreiten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Flick-Stiftung dreht nun den Spieß um: Sollten die Behauptungen der Staatsanwaltschaft stimmen, dass die Hypo 2006 und 2007 falsche Bilanzangaben gemacht hätte und in Schieflage gewesen sei, so hätte die Bank den Vorzugsaktionären wie der Flick Stiftung eine deutlich höhere Risikoprämie zahlen müssen. Das Gericht hat 15 Verhandlungstage eingeplant – den letzten für 15.Jänner.

AUF EINEN BLICK

Die Flick-Stiftung muss sich wegen eines Investments bei der Hypo Alpe Adria vor Gericht verantworten. Die Stiftung ist als einziger von mehreren Vorzugsaktionären, die mit der Hypo gewinnbringende Geschäfte machten, angeklagt. Als Grund dafür nennt die Staatsanwaltschaft die Doppelrolle von Wolfgang Kulterer. Dieser war Hypo-Aufsichtsrat und Stiftungsvorstand.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.11.2013)

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