Klimts Beethovenfries: Secession gegen Restitution

Klimts Beethovenfries in der Secession
Klimts Beethovenfries in der Secession(c) EPA (ROLAND SCHLAGER)
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Erich Lederer habe den Fries "aus freien Stücken und zu einem von ihm selbst ausgehandelten Preis" verkauft, argumentiert die Secession.

Die Secession spricht sich gegen eine Rückgabe des "Beethovenfries" von Gustav Klimt an die Erben nach Erich Lederer aus, weil dieser den Fries "aus freien Stücken und zu einem von ihm selbst ausgehandelten Preis" (15 Millionen Schilling, 1972) der Republik Österreich verkauft habe. Der Antrag auf Resitution entbehre jeder Grundlage, halten die Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession sowie die Gesellschaft der Freunde der Secession in einem gemeinsamen Schreiben am Montag fest. Darum habe man dem Anwalt Christian Hauer und den Historiker Oliver Rathkolb den Auftrag erteilt, eine Stellungnahme auszuarbeiten. Die wurde vergangene Woche dem Kulturministerium und dem Rückgabebeirat als "Anregung, den Fries nicht zu restituieren" übermittelt. Ein Rückstellung des Frieses würde "echtes Unrecht verharmlosen und wirkliche Ansprüche entwerten", meint die Vereinigung.

Erben beantragten Rückgabe des Fries

Erben der jüdisch-österreichischen Familie Lederer haben Mitte Oktober die Rückgabe von Gustav Klimts "Beethovenfries" beantragt. Das monumentale Wandgemälde, das als eines der Hauptwerke des Wiener Jugendstils gilt, wurde nach der Enteignung der Familie in der NS-Zeit zwar formell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt und schließlich 1973 durch die Republik gekauft. Bereits 1999 war die Rückgabe des "Beethovenfries" von der Kommission für Provenienzforschung behandelt und abgelehnt worden.

Nach dem Kauf 1973 folgte für das Kunstwerk eine mehr als zehnjährige Restaurierungsphase durch das Bundesdenkmalamt. Seit 1986 ist der Wandzyklus im Keller der Secession wieder der Öffentlichkeit in permanenter Präsentation zugänglich.

Einigung ohne Drohung

Die von der Secession beauftragten Fachleute gehen in ihrer Darstellung des Falles zwar ebenfalls davon aus, dass sich die Republik Österreich gegenüber dem Besitzer des Frieses nach dem Krieg nicht korrekt verhalten habe - doch verschweige die von den Erben eingebrachte Schilderung "die Ereignisse, die zum Kaufvertrag zwischen Erich Lederer und der Republik Österreich geführt haben" und damit die Tatsache, dass es jedenfalls ab 1970 zu einer "völlig neuen Gesprächskultur" zwischen dem Fries-Besitzer und der Republik, vor allem in der Person von Bundeskanzler Bruno Kreisky, gekommen sei.

Dabei sei es in höchst verbindlicher Weise ausschließlich um eine Einigung zum Preis des Frieses gegangen, während weder von einer Drohung mit Ausfuhrverbot, noch von einer Restaurierung auf Kosten von Erich Lederer ("im Gegensatz zu den Jahren davor") die Rede gewesen sei. Im Gegenteil, wie die Gutachter mit Korrespondenz belegen, habe man ab den 1970er Jahren klar gesehen, dass die Ausfuhr unabwendbar wäre, sollte man das nötige Geld für den Ankauf nicht über Sondermittel zur Verfügung stellen können. Kreisky hatte sich der Angelegenheit persönlich angenommen um - wie er später auch in einem Artikel für das "Zeit-Magazin" schrieb - damit einer "neuen österreichischen Wirklichkeit" Ausdruck zu verleihen und "ein Unrecht zu vermeiden".

Untermauert wird die "Gegendarstellung" durch Korrespondenz zwischen Lederer und Kreisky, Lederers Witwe Elisabeth, dem gemeinsamen Freund Lederers und Kreiskys, Karl Kahane, sowie zahlreichen Schreiben innerhalb der österreichischen Behörden, Gutachten des Dorotheums und Zeitzeugen-Berichten etwa von Elisabeth Leopold, Galerieinhaber John Sailer oder dem damaligen Kabinettchef Wolf Frühauf, der gemeinsam mit Kulturministerin Hertha Firnberg nach Genf reiste, um mit den Lederers bei einem "wunderbaren Abendessen" den Kaufpreis zu verhandeln.

Aus Dankbarkeit über die Einigung habe Lederer sowohl Firnberg als auch seinem Freund und Vermittler, Karl Kahane, jeweils eine Klimt-Originalzeichnung geschenkt. Auch die Schenkung von 13 Zeichnungen zum Beethovenfries durch Elisabeth Lederer nach dem Tod ihres Mannes, wird hier als Zeichen interpretiert, dass die Zeichnungen "in das Eigentum desjenigen übergehen sollten, der rechtmäßiger Eigentümer des Frieses ist".

Kaufpreis deutlich über anfänglich genannte Summen

Der Kaufpreis von 15 Millionen Schilling liegt deutlich über jenen Summen, über die man zu Beginn der Verhandlungen gesprochen hatte und wird von den Gutachtern als durchaus angemessen betrachtet - vor allem, wenn man den damaligen Erhaltungszustand des Frieses bedenke. Für seine Restaurierung habe die Republik zusätzlich 3,5 Millionen Schilling für den notwendigen Umbau der Restaurierwerkstätten sowie für die Restaurierung selbst weitere 6 Millionen Schilling aufgewendet.

In ihren Vorbemerkungen erklären die Verfasser des Schreibens, dass sie die Zielsetzungen des Kunstrückgabegesetzes "uneingeschränkt bejahen" und dass weder der drohende Verlust des Frieses mit seinen Auswirkungen auf die Secession (laut eigenen Angaben kommen 75 Prozent der Besucher nur, um den Fries zu sehen) noch die drohende Zerstörung des Werks durch das Abmontieren ein Argument gegen eine Rückgabe wäre.

(Red./APA)


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