Kommt es zu einem echten Streik?

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Heute entscheidet die Bundeskonferenz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst über das weitere Vorgehen der Lehrergewerkschaft.

Wien. Die Verhandlungen sind vorbei, nun ist die Zeit des Aktionismus gekommen. Heute, Mittwoch, wird bei der Bundeskonferenz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst über einen Streik beraten, tags darauf müsste dann noch der ÖGB-Vorstand grünes Licht geben. Dass die Lehrer im Fall eines Ja sofort ihre Arbeit niederlegen, ist allerdings unwahrscheinlich – zunächst aus organisatorischen Gründen: Insider gehen von einer Vorlaufzeit von mindestens ein bis zwei Wochen aus, zuletzt war von Streiks noch vor Weihnachten die Rede. Andererseits, weil zuletzt auch wieder betont wurde, dass Streik das letzte Mittel sei.

Wie die Protestmaßnahmen aussehen werden, sprich: Ob es überhaupt zu einem echten Streik kommt, kann sich dann auch noch zwischen den einzelnen Schultypen – also etwa den Volksschulen und den Gymnasien – unterscheiden: Ein Gewerkschaftsbeschluss ist als Ermächtigung zu verstehen. Ob die Lehrer weiterhin in den Klassen stehen – und was sie dann dort tun –, entscheiden die einzelnen Gewerkschaftsgruppen.

Möglich (auch kurzfristig) sind abgesehen von einem Streik Info-Veranstaltungen oder Dienststellenversammlungen, die auch wenige Stunden dauern können, ebenso wie die Mobilisierung von Schülern und Eltern oder öffentliche Demonstrationen (in oder außerhalb der Unterrichtszeit). Auch eine Variante: dass die Lehrer zwar in ihren Klassen stehen, aber nicht aktiv unterrichten. So wäre immerhin die Beaufsichtigung der Kinder gesichert – etwas, das „Presse“-Informationen zufolge vor allem die Pflichtschullehrer berücksichtigen dürften, um sich nicht den Zorn der Eltern zuzuziehen.

Teils Unterstützung der Eltern

Den Lehrern an höheren Schulen reicht das aber womöglich nicht. „Wir werden sicherlich Maßnahmen setzen, die in der Öffentlichkeit nicht unbemerkt bleiben“, sagt AHS-Lehrergewerkschafts-Chef Eckehard Quin zur „Presse“. Die Lehrer an AHS und BMHS haben für etwaige Kampfmaßnahmen sogar die Unterstützung der Elternvertreter. Zur Frage nach der Aufsichtspflicht meint Quin: Lehrer müssten die Aufsichtspflicht nur dann erfüllen, wenn sich die Schüler im Gebäude befänden. Wenn dieses allerdings geschlossen bleibe, gebe es keine solche Pflicht.

Relativ intensiv protestierten die Lehrer übrigens im Jahr 2003: Innert acht Wochen gab es damals fünf Protesttage. (rovi/beba)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2013)

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