Maßnahmenvollzug: „Die Gutachten sind einfach schlecht“

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Die Zahl der geistig abnormen Rechtsbrecher stieg in den vergangenen zehn Jahren um 35 Prozent. Ein deutscher Experte stellt Mängel im österreichischen System fest.

Wien. Wie der neue Justizminister oder die -ministerin heißen wird, ist offen. Eines ist aber fix: Er oder sie sollte sich um das Thema Maßnahmenvollzug kümmern, dem sich heute, Mittwoch, in Wien ein Symposion des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte widmet.

Denn die Zahl geistig abnormer Rechtsbrecher im Maßnahmenvollzug steigt seit Jahren. Waren es 2004 noch 631 Insassen, sind es mit Stichtag 1.Oktober 2013 nun 852. Betrachtet man den Zeitraum von 2001 bis 2010, gab es sogar ein Plus von 61Prozent. Die Zunahme gilt dabei sowohl für zurechnungsfähige als auch nicht zurechnungsfähige geistig abnorme Rechtsbrecher. Eine Studie, die der Kriminalsoziologe Wolfgang Stangl 2012 im Auftrag des Justizministeriums durchführte (die aber politisch ohne Folgen blieb), belegt weiters, dass nicht nur immer mehr Menschen in den Maßnahmenvollzug gelangen, dies geschieht auch wegen immer geringerer Delikte – und die Betroffenen bleiben auch länger. Bei Zurechnungsfähigen stieg die Verbleibdauer von 3,8 Jahren (im Jahr 2001) auf 5,4 (2010). Im Unterschied zur Haft ist die Maßnahme (also die Einweisung) zeitlich nicht begrenzt, wobei sie örtlich in Gefängnissen, in den dort eingerichteten Abteilungen vollzogen wird.

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Beweisregel umdrehen?

Österreich liegt mit der Zunahme beim Maßnahmenvollzug im Trend. Das gelte nämlich für ganz Europa, sagt Norbert Nedopil. Er ist Leiter der psychiatrischen Klinik der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität und wird am Symposion den Maßnahmenvollzug international vergleichen. Der Hauptgrund für den Anstieg ist für ihn überall derselbe: das seit den frühen 1990er-Jahren gesteigerte Sicherheitsbedürfnis der Menschen, widergespiegelt in der Politik. „Wegsperren für immer“ empfahl der frühere deutsche Bundeskanzler Schröder zum Thema sexueller Kindesmissbrauch.

Für das österreichische System stellt Nedopil zwei besondere Schwächen fest. Erstens: Die Gutachten, die darüber entscheiden, ob jemand in den Maßnahmevollzug kommt, und wie lange er bleibt, seien „einfach schlecht“. Weil die Gutachter so wenig bezahlt bekämen, würden sie zu rasch, zu oberflächlich arbeiten. Zweitens: „Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz spielt in Österreich praktisch keine Rolle“, sagt Nedopil. Sprich: Die Relation zwischen erwarteter Gefahr und Maßnahmendauer werde nicht gewahrt. Bei der Beurteilung, wie lange jemand festgehalten wird, unterscheide man kaum zwischen Vergewaltigern und Exhibitionisten.

In Deutschland ist das etwas anders, seit vor eineinhalb Jahren das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit in diesen Fällen hervorstrich. Seither seien die Zahlen im deutschen Maßnahmenvollzug (heißt dort: Sicherheitsverwahrung) rückläufig, sagt Nedopil. Wobei Deutschland insgesamt vor einer Gesetzesreform steht. Ein Vorschlag lautet, den Maßnahmenvollzug bis auf Ausnahmen per Gesetz auf höchstens acht Jahre zu befristen. Ein anderer: Bei der Frage der Beendigung des Maßnahmenvollzugs sollen nicht mehr Gutachter die Gefahrlosigkeit der Entlassung beweisen, sondern der Staatsanwalt die Gefährlichkeit des Betroffenen. Denn derzeit würden die Gutachter aus Angst sicherheitshalber Nein sagen. Dass die Umkehr der Beweisregel zu mehr Kriminalität und einer höheren Rückfallrate führt, glaubt Nedopil nicht. Wichtig sei aber eine gute Betreuung nach der Entlassung.

AUF EINEN BLICK

Strafgesetz. Mit Stichtag 1.Oktober 2013 befanden sich 852 geistig abnorme Rechtsbrecher aufgrund §21 StGB im Maßnahmenvollzug. Das Gesetz unterscheidet geistig abnorme Rechtsbrecher nach §21 StGB Abs.1, die als unzurechnungsfähig gelten, und nach Abs.2, die als zurechnungsfähig gelten. Die Zahl der Insassen steigt jährlich. Die entstandenen Kosten hat der Rechnungshof 2010 stark kritisiert.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2013)

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