Kraftwerk Schwarze Sulm: EU rügt Österreich

(c) Clemens Fabry
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Die EU-Kommission befürchtet, dass ein Kraftwerk die Wasserqualität des steirischen Flusses massiv verschlechtern würde.

Wien/Brüssel. Der geplante Kraftwerksbau an der Schwarzen Sulm in der Steiermark hat Österreich nun erneut eine Rüge eingebracht. Die EU-Kommission forderte Österreich am Mittwoch auf, die Bewilligung für das Projekt noch einmal zu prüfen. Reagiert Österreich nicht binnen zwei Monaten, kann Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden.

„Die Kommission ist besorgt, dass die Genehmigung ohne gebührende Beachtung der Wasser-Rahmenrichtlinie erteilt wurde, und dass ein Bau des Kraftwerks unausweichlich eine Verschlechterung der hohen natürlichen Qualität des Flusses verursachen würde“, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission. Nach EU-Recht könne eine Verschlechterung der Wasserqualität zwar in Kauf genommen werden, allerdings nur im Fall eines übergeordneten öffentlichen Interesses – „und die Kommission ist der Ansicht, dass die Bedingungen für eine solche Ausnahme in diesem Fall nicht erfüllt wurden“.

Ein erstes Mahnschreiben hat die EU-Kommission schon im April an Österreich gerichtet. Die Antwort habe aber noch keine Lösung gebracht. Daher habe die Kommission nun mit einer begründeten Stellungnahme reagiert. Sollte Österreich nicht binnen zwei Monaten die Bedenken der Kommission aus dem Weg räumen, kann die EU-Behörde den Fall an den Europäischen Gerichtshof verweisen.

Gegen das Kraftwerksprojekt an der Schwarzen Sulm richten sich seit mittlerweile mehr als zwei Jahren Proteste. Gegner des Projekts, etwa der Umweltdachverband, der WWF und die steirischen Grünen, befürchten eine nachhaltige Schädigung der in Österreich einzigartigen Flusslandschaft – die EU hat den Nebenfluss der Mur zum „Natura 2000“-Gebiet erklärt, zwei Abschnitte des Ufers zählen außerdem als „Naturdenkmäler“.

Amtsbeschwerde gegen Voves

Auch in Österreich selbst gibt es einen rechtlichen Streit: Das Land Steiermark hat dem privaten Projektwerber im September einen positiven Wasserrechtsbescheid für den Kraftwerksbau erteilt – ohne das Urteil der obersten Wasserrechtsbehörde abzuwarten. Deswegen brachte Umweltminister Nikolaus Berlakovich eine Amtsbeschwerde gegen Landeshauptmann Franz Voves ein. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2013)

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