Rechnungslegung. Schon bald werden Unternehmen, die an der Börse notieren, von einer Bilanzpolizei kontrolliert.
Wien. Als letztes Land in der Europäischen Union richtete nun auch Österreich eine Bilanzpolizei ein. Diese soll die Bilanzen von börsenotierten Firmen unter die Lupe nehmen. Hätte es eine solche Institution schon in der Vergangenheit gegeben, wäre vermutlich so mancher Finanzskandal an der Wiener Börse früher aufgedeckt worden.
Die neue Prüfstelle wird Jahresabschlüsse von kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem Bilanzstichtag 31.Dezember 2013 durchforsten und dabei eng mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) kooperieren. „Sie braucht einen Auftrag, und den bekommt sie von der FMA“, erklärt Christian Winternitz von der Kanzlei Kraft & Winternitz, die beim Clients' Award in der Kategorie Kapitalmarktrecht den zweiten Platz belegte. „Die FMA bestimmt auch den Prüfungsumfang.“ Ziel der Prüfungen ist es, unrichtige Informationen in den Bilanzen aufzudecken und so eine Qualitätssteigerung in der Bilanzierung zu erreichen. Damit soll auch das Vertrauen der Anleger in den heimischen Kapitalmarkt steigen.
Ist die zu überprüfende Firma kooperationsbereit, führt die Bilanzpolizei die Überprüfung durch. Die Resultate werden sowohl dem Unternehmen als auch der Finanzmarktaufsicht mitgeteilt. Werden Unregelmäßigkeiten entdeckt, kann das Unternehmen dazu Stellung nehmen. Anders sieht die Situation aus, wenn eine Zusammenarbeit verweigert wird. In diesem Fall geht die Prüfstelle zur Finanzmarktaufsicht, die dann die Prüfung rechtlich durchsetzen kann.
Strafe von bis zu 100.000 Euro
Werden bei der Überprüfung Unregelmäßigkeiten entdeckt, verpflichtet die FMA nach Maßgabe des öffentlichen Interesses die betroffene Firma, die Fehler zu veröffentlichen. Das Unternehmen kann hier allerdings Bedenken anmelden. Dass es in Sachen Veröffentlichung keine klareren Vorgaben gibt, gilt als eine der Schwachstellen des Gesetzes. Überhaupt wird sich erst bei den ersten Prüfungen im kommenden Jahr zeigen, wie sich die Regelung in der Praxis bewährt. Sie wird wohl auch den Anwälten Mehrarbeit bescheren: Über allem schwebe das Damoklesschwert der Haftung, sagt Winternitz. Bei vorsätzlich falschen oder unvollständigen Angaben droht außerdem eine Verwaltungsstrafe von bis zu 100.000 Euro. Wobei aber in Österreich – anders als etwa in Deutschland– fahrlässiges Verhalten nicht strafbar ist. (höll, cka)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.11.2013)