Der direkte Schaden summiert sich auf rund 6,2 Mio. Euro. Vorwürfe in Bezug auf die Ausweitung des CDS-Portfolios werden jedoch nicht weiter verfolgt.
Gegen vier Ex-Manager der notverstaatlichten Kommunalkredit (KA) ist von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beim Landesgericht für Strafsachen Wien wegen Untreue und Vergehen nach dem Aktiengesetz eine Anklageschrift eingebracht worden. Der Strafrahmen beträgt ein bis zehn Jahre Freiheitsstrafe. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
Zwei ehemaligen Kommunalkredit-Vorständen und zwei leitenden Angestellten wird vorgeworfen, in unterschiedlicher Beteiligung im Vorfeld der Notverstaatlichung der KA im Herbst 2008 das Verbrechen der Untreue nach § 153 StGB und Vergehen nach dem Aktiengesetz (§ 255 AktG) begangen zu haben. Um welche Personen es sich dabei handelt, teilte die WKStA am Freitag nicht explizit mit. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, es kann dagegen von den Betroffenen noch Einspruch erhoben werden.
Sechs Millionen Euro direkter Schaden
Die KA gründete im Frühjahr 2008 eine Gesellschaft, um an diese verlustträchtige Wertpapiere auszulagern und einen Ausweis von Verlusten in der Buchhaltung der Bank zu vermeiden. Die Finanzierung dieser Gesellschaft zum Ankauf der verlustträchtigen Wertpapiere sollte durch Investmentbanken erfolgen. Diese erhielten wiederum Kredite bzw. Sicherheiten von der KA, um die Finanzierung durchzuführen, führt die Staatsanwaltschaft aus.
Dabei ist laut WKStA im Frühjahr 2008 zum Nachteil der KA einerseits ein Verpfändungsvertrag zu nicht marktkonformen Konditionen mit einer Bank abgeschlossen worden. Der Schaden wird hier mit 335.000 Euro beziffert. Weiters wird den Ex-Managern hier versuchte Untreue hinsichtlich weiterer rund drei Mio. Euro vorgeworfen. Zum Nachteil der KA ist weiters ein Kreditvertrag zu nicht marktkonformen Konditionen mit einer weiteren Bank abgeschlossen worden. Hier wird der Schaden mit 161.000 Euro beziffert, sowie ein Versuch hinsichtlich weiterer rund 1,4 Mio. Euro angenommen. Des weiteren wurde im Herbst 2008 zum finanziellen Nachteil der KA ein unbesicherter Kredit an die überschuldete und beinahe zahlungsunfähige Gesellschaft vergeben - das Schadensausmaß wird in diesem Fall mit 5,75 Mio. Euro beziffert.
Der direkte Schaden summiert sich also auf rund 6,246 Mio. Euro, hinsichtlich Versuch kommen weitere 4,4 Mio. Euro dazu.
Verfahren eingegrenzt
Daneben wurden das Verfahren wegen weiterer Vorwürfe gegen die Angeklagten bzw. weitere Personen mangels Strafbarkeit eingestellt. Insbesondere konnten Untreuevorwürfe in Bezug auf die Ausweitung des sogenannten Credit Default Swaps (CDS)-Portfolios nicht erhärtet werden, so die Anklagebehörde weiter.
Die maßgeblichen Bestimmungen des Bankwesengesetzes (BWG) sowie bankinterne Richtlinien wurden demnach nicht verletzt, weshalb ein Befugnismissbrauch nicht vorliegen könne. Grob fahrlässige kridaträchtige Handlungen lagen ebenso nicht vor, weil unter anderem die Ausweitung des CDS-Portfolios für den Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit der KA nicht kausal war.
"Auch ohne die aus dieser Ausweitung entstandenen Zahlungsverpflichtungen wäre die Zahlungsunfähigkeit der KA auf Grund von Zahlungsschwierigkeiten aus dem normalen Geschäft im November 2008 eingetreten", so die WKStA.
(APA)