Rekordansturm von Migranten befürchtet. Die EU mahnt Großbritannien, Prinzip der Freizügigkeit bei Bulgaren und Rumänen einzuhalten.
In wenigen Wochen – mit 1.Jänner 2014 – fallen die Übergangsfristen für den freien Arbeitsmarktzugang von Bulgaren und Rumänen. Weil einige Staaten wie Großbritannien einen Rekordansturm von Migranten aus diesen Ländern befürchten, wollen sie deren Rechte gegenüber eigenen Staatsbürgern aber auch weiter einschränken.
Dieses Vorhaben ruft die Kommission auf den Plan, die für die Einhaltung der EU-Gesetzgebung verantwortlich ist. „Wir werden uns die Pläne Londons genau ansehen und dann entscheiden, ob sie mit dem EU-Recht vereinbar sind“, sagte Kommissionssprecher Jonathan Todd. Der britische Premier, David Cameron, plant Medienberichten zufolge etwa, dass zugezogene Bürger aus Bulgarien oder Rumänien erst nach einem Zeitraum von einem Jahr eine Arbeitserlaubnis erhalten sollen.
Grundsätzlich haben Mitgliedstaaten das Recht, andere EU-Bürger des Landes zu verweisen, wenn diese eine „unzumutbare Last für das Sozialsystem“ des Gastlandes darstellen. Allerdings müssen die Behörden eine genaue Analyse für den Grund der Ausweisung abliefern. Geht ein EU-Migrant keiner regelmäßigen Tätigkeit nach, kann das betreffende Mitgliedsland den Anspruch auf Sozialleistungen während der ersten drei Monate seines Aufenthalts untersagen. Ist der Migrant einmal fünf Jahre legal im Land, hat er aber vollen Anspruch auf Sozialleistungen.
Kein Ansturm in Österreich
In Österreich ist nach Angaben des Wirtschaftsministeriums durch die Grenzöffnung kein Ansturm auf den Arbeitsmarkt zu erwarten. Jährlich sei mit einem Zuzug von 5500 Personen zu rechnen – drei Viertel davon aus Rumänien.
Zwei Drittel der Österreicher halten die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU zudem für positiv für die Wirtschaft im eigenen Land, wie eine neue Eurobarometer-Umfrage zeigt. (aga/ag.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2013)