Strasser und andere Verlierer

In einer idealen Welt sähe ein rechtsstaatliches Verfahren in etwa so aus:

Ein fragwürdiger Tatbestand wird gesetzt, die Staatsanwaltschaft untersucht diesen rasch und kommt zu einer Entscheidung über Anklage oder Einstellung der Ermittlungen. Im Fall eines Prozesses kommt das Gericht ohne Ansehen der Person zu einer angemessenen Entscheidung. Die dann im Großen und Ganzen auch in den Instanzen hält.

In der realen Welt liegen zwischen vermeintlicher Straftat und tatsächlicher Anklage oft Monate und Jahre. Ist der mögliche Täter prominent oder das potenzielle Verbrechen entsprechend spektakulär, bleibt viel (zu viel) Zeit zur medialen Erörterung und Vorverurteilung.

Liegt das Erstgericht, wie offenbar im Fall des ehemaligen Innenministers und Ex-ÖVP-EU-Abgeordneten Ernst Strasser, mit seiner rechtlichen Begründung daneben, ist der Schaden für den Betreffenden auch mit einem nachträglichen Freispruch nicht wieder gutzumachen. Oder wie der Anwalt des Ex-Politikers meint: Strasser sei durch das nun aufgehobene Urteil in erster Instanz „politisch und gesellschaftlich tot“.

Nun wird man in einem Rechtsstaat damit leben müssen, dass Urteile von Berufungsgerichten aufgehoben werden. Die sorgfältige Überprüfung aller Einwände braucht eben ihre Zeit. Wenn die Justiz in clamorosen Fällen (man denke etwa auch an das Bawag-Verfahren) danebenliegt, nimmt das Vertrauen in eine faire Rechtsprechung besonderen Schaden.

„Gestorben“ ist Strasser aber nicht durch die Hand einer fehlerhaften Justiz oder durch reißerische Medienberichte, sondern vor allem durch sein für einen Politiker inakzeptables Verhalten. Nach der Aufhebung des Urteils durch das Höchstgericht gibt es aber noch andere Verlierer als ihn.

E-Mails an:florian.asamer@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2013)

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