Neue Chance für Ernst Strasser

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Nach der Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils für Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser, muss die Lobbying-Affäre gerichtlich neu geprüft werden.

Wien. Das kam überraschend: Der Oberste Gerichtshof (OGH) wies am Dienstag zwar die von Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser (57) eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde ab – trotzdem setzten die Höchstrichter keinen Schlusspunkt. Sie hoben das erstinstanzlich in der Lobbying-Affäre verhängte Urteil von Amts wegen auf. Die vier Jahre Haft wegen Bestechlichkeit sind damit vom Tisch. Ein neuer Prozess wird folgen. Eine „Presse“-Analyse der künftigen Herausforderungen.

1 Warum wurde das Urteil der ersten Instanz von Amts wegen aufgehoben?

Der Fünf-Richter-Senat unter dem Vorsitz des OGH-Präsidenten, Eckart Ratz, kritisierte, dass das Erstgericht (das war ein Schöffensenat des Straflandesgerichts Wien unter Vorsitz von Richter Georg Olschak) im Urteil keinen klaren Bezug zwischen Strassers Honorarforderung – er verlangte 100.000 Euro pro Jahr für Lobbying – und einem konkreten (pflichtwidrigen) Amtsgeschäft herstellte. Aber trotzdem einen Schuldspruch wegen Bestechlichkeit fällte.

Sehr wohl habe das Gericht mängelfrei festgestellt, dass Strasser bereit gewesen sei, um 100.000 Euro den Gesetzgebungsprozess auf EU-Ebene zu beeinflussen. Und zwar im Sinn von zwei vermeintlichen Lobbyisten – in Wahrheit waren es englische Undercover-Journalisten. Aber: Der 100.000-Euro-Forderung werde im Urteil eben kein bestimmtes Amtsgeschäft gegenübergestellt. Der Tatbestand „Bestechlichkeit“ gilt aber nur für Amtsträger, die einen Vorteil für ein (bestimmtes) Amtsgeschäft fordern, annehmen oder sich versprechen lassen. Ja, Strasser hatte über eine EU-Richtlinie zum Anlegerschutz und eine zum Umgang mit Elektroschrott gesprochen (die Gespräche waren heimlich aufgezeichnet worden). Aber im Urteil wurde der Konnex zwischen der Geldforderung und der (in Aussicht gestellten) Einflussnahme auf zumindest eine der beiden Richtlinien nicht dargestellt.

Mittlerweile machen sich Amtsträger auch strafbar, wenn sie sich generell für Geld beeinflussen lassen. Diese Regel galt zur Tatzeit, Ende 2010, für Strasser aber noch nicht (siehe dazu Artikel auf Seite 2).

2 Wird eine neuerliche Verurteilung nun wahrscheinlicher oder unwahrscheinlicher?

Eher wahrscheinlicher. Gelingt es dem Gericht, den Konnex zwischen Fordern und Tun darzustellen, sind wohl die Weichen in Richtung Verurteilung gestellt. Das neue Gericht weiß nun genau, worauf es dem Obersten Gerichtshof ankommt. Das weiß aber auch Strasser. Somit hat er die Chance, seine Verteidigung anzupassen. Er ist ja nicht verpflichtet, seine bisherige Version, er habe die Lobbyisten für Agenten gehalten und enttarnen wollen, beizubehalten. Ein Höchstrichter sagte indes (inoffiziell) zur „Presse“, er sehe die Chancen für Schuld- bzw. Freispruch bei „50:50“.

3 Durch welche Akteninhalte könnte es im neuen Prozess für den Ex-Politiker eng werden?

Vor allem zwei (von fünf) Treffen mit den getarnten „Sunday Times“-Journalisten, eines am 11. 11. 2010 in Brüssel und eines am 3. 12. 2010 in London, könnten den Ex-ÖVP-Delegationsführer im europäischen Parlament in Bedrängnis bringen. So hatte Strasser etwa beim London-Treffen die Elektroschrott-Richtlinie zur Sprache gebracht.

4 Welche Schritte muss die Justiz in den nächsten Monaten setzen?

Ein neuer Richter muss sich in den Akt einlesen und Verhandlungstermine festsetzen. Schätzungsweise im Frühjahr wird Strasser erneut als Angeklagter im Gerichtssaal stehen. Sein Anwalt, Thomas Kralik, rechnet aber mit einem (buchstäblich) kurzen Prozess. Er spricht von nur „ein, zwei Tagen“.

Weitere Infos:www.diepresse.com/strasser

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.11.2013)

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