Ritter Sport: Einstweilige Verfügung gegen Stiftung Warentest

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Ein Gericht verbiete den Warentestern zu behaupten, Ritter Sport verwende chemisch hergestellt Aromen in seiner Nuss-Schokolade.

Der deutsche Schokoladenhersteller Ritter Sport hat im Streit um die Angaben von Aromastoffen eigenen Aussagen zufolge eine einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Warentest erwirkt. Das Landgericht München habe die Behauptung, Ritter Sport verwende chemisch hergestellt Aromen in seiner Nuss-Schokolade, verboten, teilte der Schokoladen-Hersteller mit Sitz in Waldenbuch am Donnerstag mit. Eine Sprecherin von Stiftung Warentest bestätigte das zunächst nicht.

Vergangene Woche hatte die Stiftung Warentest einen Schokoladentest veröffentlicht. Darin bezeichnen die Tester die Kennzeichnung "natürliches Aroma" bei Ritter Sport als irreführend, weil sie einen chemisch hergestellten Aromastoff in der Schokolade nachgewiesen hätten. "Diese Behauptung trifft nicht zu", heißt es bei Ritter Sport. Der Aromenhersteller Symrise habe in einer Garantieerklärung bestätigt, dass der Rohstoff in der Ritter-Sport-Schokolade ein natürlicher Aromastoff sei.

(APA/dpa)

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