Kärnten in die Pleite schicken – warum eigentlich nicht?

Die österreichische Form des Föderalismus befreit Gebietskörperschaften von jeder Verantwortung. Das kommt uns auf Dauer entschieden zu teuer.

Vorweg: Auch wenn man aus den Tiefen des Finanzministeriums jetzt gelegentlich den Seufzer hört, es sei angesichts des jahrelangen, politisch völlig vermurksten Tauziehens um die Hypo-Bad-Bank finanziell schon ziemlich egal, ob man die Hypo Alpe Adria über eine Abbaugesellschaft abwickelt oder gleich über die Klinge springen lässt – eine HAA-Insolvenz wird es nicht geben. Diese würde ja wegen noch immer irrer Landeshaftungen die sofortige Zahlungsunfähigkeit Kärntens auslösen, die dann erst vom Bund (also von allen österreichischen Steuerzahlern) planiert werden müsste. Denn ein Bundesland, sagt man uns, kann nicht in Konkurs gehen.

Warum eigentlich nicht? Wie kommen oberösterreichische oder steirische Steuerzahler dazu, in der Endabrechnung mehrere Tausender für das närrische Treiben des Herrn Haider und seiner abwechselnd roten und schwarzen Spießgesellen (die absolute Mehrheit hatte er ja nie) am Wörthersee lockerzumachen?

Die Kärntner Bank ist zwei Mal politisch gegen die Wand gefahren worden. Zuerst mit den irren Landeshaftungen, mit denen Haider „seine“ Bank zum Landesbankomaten umfunktionieren konnte. Und dann von den diversen Finanzministern und -ministerinnen, die nach der Notverstaatlichung nicht die möglichst steuerzahlerschonende Abwicklung der Bank im Sinn hatten, sondern die Verschleierung der aufgetretenen Schäden im Maastricht-Budget. Von politischer Verantwortung für das Desaster hat man bisher aber nichts gehört.

Jetzt haben wir den Scherben auf und werden zur Draufgabe auch noch verhöhnt. Zum Beispiel von der Kärntner Landespolitik, die beim Verkauf der Bank an die Bayern noch schnell eine halbe Milliarde für einen „Zukunftsfonds“ aus der Bank gezogen hat – und jetzt nicht im Traum daran denkt, dieses Geld zur Schadensgutmachung einzusetzen. Im Gegenteil: Zahlen sollen die anderen.

Das alles ist jetzt wohl vergossene Milch. Aber man sollte dafür sorgen, dass eine derartige Steuerzahlerfrotzelei künftig nicht mehr möglich wird. Insolvenzen von Gemeinden, Ländern und ganzen Bundesstaaten sind international ja nichts Exotisches.

Dazu braucht es nur ein ordentliches Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften. Das kann sich durchaus vom Unternehmensinsolvenzrecht unterscheiden. Etwa nach Schweizer Muster, bei dem im berühmt gewordenen Fall der Pleite der Gemeinde Leukerbad (1998) die Gemeinde unter Zwangsverwaltung gestellt wurde und die Gläubiger der Gemeinde (nicht die Steuerzahler!) auf ihren Forderungen sitzen blieben. Sie hätten nämlich wissen müssen, dass die Gemeinde die übernommenen Verpflichtungen nie und nimmer hätte erfüllen können.


Nach diesem Muster wäre die Abwicklung der Hypo Alpe Adria einfach gewesen: Zwangsverwaltung des Landes Kärnten und Schuldenschnitt bei den landesgarantierten Verbindlichkeiten. So einfach geht das, ohne dass Unbeteiligte bluten müssen. Mit einem weiteren angenehmen Nebeneffekt: Politiker, die damit rechnen müssen, auf diese Art entmündigt zu werden, würden vielleicht weniger generös Verpflichtungen übernehmen. Und Gläubiger, die nicht darauf bauen können, dass der Steuerzahler auf jeden Fall und unbegrenzt einspringt, würden bei der Kreditvergabe vielleicht etwas vorsichtiger sein.

Womit wir wieder einmal beim Föderalismus österreichischer Spielart sind, der solche Hypo-Katastrophen erst ermöglicht, indem er die Verantwortung fürs Geldausgeben und Geldeintreiben entkoppelt. Da gehören die Verantwortlichkeiten endlich richtig zugeordnet. Denn überstanden haben wir das alles noch nicht: Die österreichischen Länder haften noch immer mit gut 50 Milliarden Euro für alles Mögliche. Vielfach sind das, sagt man uns, „sichere Häfen“. Aber das war Pearl Harbour vor dem Dezember 1941 auch.

E-Mails an:josef.urschitz@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.11.2013)

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