Ein Mann verletzte seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Verwahrung einer Waffe – mit tragischen Folgen.
Waffenbesitzer, die nicht allein wohnen, müssen ihre Waffen auch für Mitbewohner versperrt verwahren. Das musste sich ein Bundesheersoldat sagen lassen, der durch seine mangelnde Sorgfalt ungleich mehr verlor als nur das Recht, eine Waffe zu besitzen und zu führen.