Versicherungen können ab 2014 Darlehen an Firmen vergeben

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Die Finanzmarktaufsicht schätzt, dass der Wirtschaft durch die Änderung 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung stehen könnten.

Versicherungen dürfen in Österreich ab dem kommenden Jahr an die Wirtschaft Darlehen ohne zusätzliche Sicherheit vergeben, hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) nun mit einer Novelle der Kapitalanlageverordnung fixiert. Der heimischen Wirtschaft könnten damit "nach vorsichtiger Schätzung" insgesamt bis zu 4,2 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt werden, so die FMA heute in einer Pressemitteilung.

Für diese Darlehensgewährung gibt es aber strikte Bedingungen, "um einen Interessensausgleich zwischen Sicherheitserfordernissen für Versicherungsnehmer, Ertragszielen der Versicherungswirtschaft und dem Investitionsbedarf der heimischen Wirtschaft zu schaffen" so die FMA. Den Versicherungen werde im Niedrigzinsumfeld eine zusätzliche, ertragsstärkere Veranlagungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt und der Wirtschaft ein "beachtliches Finanzierungsvolumen" zur Verfügung gestellt. Dies erfolge unter "Wahrung des gebotenen Schutzes der Versicherungsnehmer.

Vergeben werden dürfen die Darlehen laut der im August in Begutachtung geschickten und nun mit Wirksamkeit 1. Jänner 2014 erlassenen Novelle zur Kapitalanlageverordnung (KAVO) für Versicherungen demnach nur an bonitätsstarke Unternehmen. Weiters muss ein mindestens jährlicher Risikoprüfprozess erfolgen. Die Höhe einzelner Darlehen sowie deren Gesamtvolumen unterliegt im Rahmen der Gesamt-Allokation des Versicherungsunternehmens bei entsprechender Risikostreuung klar definierten Beschränkungen. Die gewährten Unternehmensdarlehen müssen überdies in der Kapitalstruktur des Kreditnehmers erstrangig gestellt werden und der Kreditnehmer muss die Kriterien einer großen Kapitalgesellschaft erfüllen.

(APA)

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