Oberstufenlehrer sollen weniger unterrichten

VERHANDLUNGEN ZUM LEHRERDIENSTRECHT: KIMBERGER
VERHANDLUNGEN ZUM LEHRERDIENSTRECHT: KIMBERGER(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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Die Regierung kommt den Lehrern ein kleines Stück entgegen. Teils sind die Adaptionen aber schwammig - und reichen den Lehrern nicht ganz.

Die Koalition kommt den Lehrern beim Dienstrecht entgegen – zumindest ein kleines Stück weit. Das geht aus einem gemeinsamen Abänderungsantrag von SPÖ und ÖVP hervor, der der „Presse“ vorliegt und der am Donnerstag im Verfassungsausschuss diskutiert wird.

Gedreht wird dabei an den Schrauben, die „Die Presse“ bereits in den Vorwochen ausmachte. Es handelt sich um einige der zentralen Kritikpunkte der Lehrer – in den Eckpunkten bleibt das umstrittene Modell allerdings gleich. Und einige der von der Gewerkschaft monierten Punkte bleiben überhaupt unberührt. Was die Koalition noch ändern will – und wo sie nicht nachgeben wird.

Das neue Dienstrecht

Das neue Modell sieht eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Wochenstunden und höhere Anfangsgehälter samt einer späteren Verflachung der Gehaltskurve vor. Dazu kommen unter anderem eine Pflicht zur Fortbildung für alle Lehrer außerhalb der Unterrichtszeit und eine Neugestaltung des Berufseinstiegs.

Ab nächstem Herbst können Neueinsteiger zwischen altem und neuem Dienstrecht – so es beschlossen wird – wählen. Verpflichtend gelten soll es nur für Lehrer, die ab 2019 zu unterrichten beginnen.

Unterrichtszeit wird reduziert. Oberstufenlehrer, die an AHS und BMHS Schularbeitsfächer unterrichten, müssen pro Woche bis zu zwei Stunden weniger in der Klasse stehen, als im neuen Modell eigentlich veranschlagt. Umgekehrt sinkt die Fächerzulage für diese Gegenstände von 36 auf 30 Euro pro Stunde. Zudem soll es – das steht in einem separaten Entschließungsantrag – bis 2018 eine Arbeitszeitstudie geben, die erhebt, wie sich das neue Dienstrecht auswirkt. Gegebenenfalls wird nachgebessert. Dass eine solche Studie überhaupt durchführbar ist, setzt allerdings voraus, dass sich genügend Lehrer in der fünfjährigen Übergangszeit freiwillig für das neue Modell entscheiden.

Master wird Pflicht - ab 2029. Hier geht die Regierung recht weit in die Zukunft: In den ersten zehn Jahren soll alles wie gehabt bleiben. Ab 2029 sollen nur noch Lehrer mit Masterabschluss unterrichten dürfen. Bis dahin darf man auch mit dem Bachelor zu arbeiten beginnen, wenn man sich verpflichtet, binnen fünf Jahren den Master nachzumachen – im Prinzip so, wie es bisher geplant ist. Schafft ein Lehrer den Master in den fünf Jahren nicht, soll es Möglichkeiten geben, die Zeit noch auszudehnen. Das dürfte wiederum Befürchtungen nähren, dass manche Lehrer dauerhaft ohne Master in den Klassen stehen könnten.

Fachfremder Unterricht entschärft. Dass Lehrer in Fächern oder an Schulen unterrichten, für die sie nicht ausgebildet bzw. nicht vorgesehen sind – einer der ganz zentralen Kritikpunkte der Lehrer -, soll grundsätzlich auch weiterhin möglich sein, solange es entsprechend begründet wird. Die kleine Änderung: Nach einem Semester bzw. einem Jahr müssen die Lehrer zustimmen.

Mehr Unterstützungspersonal. Die Koalition stellt den Lehrern in einem weiteren Entschließungsantrag mehr Zusatzpersonal in Aussicht. Sowohl für den Bereich Verwaltung als auch bei psychologischer oder sozialarbeiterischer Unterstützung an den Schulen soll erhoben werden, wie viel Personal es tatsächlich braucht und woher man solches nehmen könnte (Bund, Länder, Gemeinden). Das Problem: Konkrete Zahlen gibt es hier wiederum keine. Die Forderungen der Gewerkschaft liegen allerdings bereits längst am Tisch.

Bessere Arbeitsplätze. Um- und Neubauten von Schulen müssen in Zukunft so gestaltet sein, dass es für Lehrer zumutbar ist, den ganzen Tag an der Schule zu sein. Auch das steht in einem Entschließungsantrag.

► Keine Extra-Zulagen. Weiterhin nicht vorgesehen sind Fächerzulagen für jene Lehrer, die an den Volksschulen in den vierten Klassen unterrichten. Die Gewerkschaft hatte solche mit dem Argument gefordert, dass auch diese Pädagogen Schularbeiten erstellen und korrigieren müssen.

► Berufseinstieg bleibt. Keine gesetzliche Änderung soll es beim Berufseinstieg geben. Die Gewerkschaft hatte heftig kritisiert, dass Junglehrer gleich mit voller Lehrverpflichtung zu unterrichten beginnen müssen: Das sei zu viel. Von der Koalition heißt es dazu: Junglehrer könnten ja trotzdem mit einer reduzierten Lehrverpflichtung einsteigen. Das liege dann in deren Hand.

► Eckpunkte bleiben. Grundsätzlich wird an den Eckpunkten des neuen Dienstrechts also nicht gerüttelt. Es bleibt bei einer Erhöhung der Unterrichtszeit, höheren Anfangsgehältern und einer flacheren Gehaltskurve.

Gewerkschaft: Richtige Richtung, kein OK

Die Lehrergewerkschaft sieht in den geplanten Änderungen nun zwar Schritte in die richtige Richtung, für ihre Zustimmung reichten diese aber nicht. "Wahrscheinlich wird es ein beschlossenes Gesetz geben, das vor In-Kraft-Treten zu novellieren ist", sagt Lehrer-Chefverhandler Paul Kimberger. 

Ähnlich äußerte sich der Vorsitzende der AHS-Lehrergewerkschaft, Eckehard Quin (FCG). Die Änderungen seien "sicherlich Schritte in die richtige Richtung", so Quin. Bei den Gesprächen mit den Parlamentariern habe man offenbar mehr bewegt als in den eineinhalbjährigen Verhandlungen mit der Regierung. "Das Paket als Ganzes ist aber nicht zustimmungsfähig."

Jürgen Rainer (FCG), Vertreter der Lehrer an den berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS), nahm den Abänderungsantrag zwar "mit Freude zur Kenntnis", da er gegenüber den ursprünglichen Regierungsplänen Verbesserungen und "einen Schritt zur Entwirrung des Knotens" bringe. Das bedeute aber nicht, dass er dem Dienstrecht auch zustimmen könne.

(beba)

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