Spritze verwechselt: Ärztin nach "Individualfehler" beurlaubt

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Die Spritze, die einem Patienten in Graz irrtümlich ins Rückenmark verabreicht wurde, war korrekt gekennzeichnet. Sie wurde dennoch verwechselt.

Klarheit gibt es nun zu den Vorgängen rund um die folgenschwere Verwechslung zweier Spritzen im Uniklinikum Graz: Das Medikament, das einem Leukämiepatienten ins Rückenmark statt in eine Vene injiziert worden war, ist bis zur Injektion richtig gekennzeichnet gewesen: "Es liegt ein Individualfehler vor", teilte die Krankenhausleitung am Donnerstag mit. Die betreffende Ärztin ist beurlaubt. Das Sicherungssystem wird verschärft.

Der Grazer Leukämiepatient hätte zwei Chemotherapeutika gespritzt bekommen sollen. Sie wurden verwechselt. Entgegen ersten Berichten vom Mittwoch waren die beiden Spritzen richtig gekennzeichnet und deren Etiketten bis zur Injektion ordnungsgemäß vorhanden. Das haben die Befragungen von Beteiligten ergeben. Das Medikament wurde dennoch verwechselt. "Die Verwechslung der Spritze war ein beklagenswerter Individualfehler, der allen Beteiligten leidtut", so die ärztliche Direktion.

Als unmittelbare Konsequenz im Behandlungsalltag wurde die Sicherheitskette weiter verstärkt. So überwacht ein zusätzlicher Arzt - bisher war ein Vier-Augen-Prinzip zwischen Arzt und Pflegeperson vorgesehen - die korrekte Verabreichung der Medikation. Zusätzlich zur Kennzeichnung werden nun Injektionen mit einem roten Informationshinweis versehen. Chemotherapeutika, die für eine intravenöse Gabe vorgesehen sind, werden nicht mehr als Spritze, sondern als Kurzinfusion aufbereitet, wodurch die Verabreichung über das Rückenmark entfällt.

Patient weiter auf Intensivstation

Der betroffene Patient wurde kurz nach der fälschlichen Verabreichung in der Vorwoche in Tiefschlaf versetzt und befindet sich nach wie vor auf der Intensivstation. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde am Donnerstag das Eintreffen einer Sachverhaltsdarstellung seitens des LKH-Universitätsklinikums bestätigt. Diese sei schon am Dienstag ergangen, weil sie aber an die Polizei geschickt wurde, mit Verspätung bei der Anklagebehörde eingegangen.

(APA)

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