EuGH will Datensammeln stoppen

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Der Generalanwalt des EU-Gerichts hält das lange Speichern von Telefon- und Internetdaten für unvereinbar mit dem Grundrecht auf Privatsphäre.

Wien. Eine der umstrittensten EU-Richtlinien dürfte vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gekippt werden. In einem Schlussantrag bezeichnete Generalanwalt Pedro Cruz Villalón die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als mit der EU-Grundrechtscharta „unvereinbar“. Folgen die EuGH-Richter – wie meist üblich – diesem Antrag, wäre das eine „Stärkung des Datenschutzes und des Grundrechts auf Privatsphäre“. Davon zeigt sich der Europarechtsexperte Walter Obwexer im Gespräch mit der „Presse“ überzeugt.

Der EuGH-Generalanwalt argumentierte, dass eine so umfassende Auswertung der Kommunikationsdaten von Handys und Internet ein „komplettes Abbild der privaten Identität einer Person“ ergeben könne. „Die Richtlinie ist ein qualifizierter Eingriff in das Grundrecht der Bürger auf Achtung des Privatlebens.“ Noch dazu müssten diese Daten nicht von staatlichen Behörden, sondern von privaten Telekomunternehmen gespeichert werden. Sie könnten bei unzureichender Kontrolle zu „betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken“ verwendet werden.

Die EU-Kommission hat sich in einer ersten Reaktion zu einer Änderung der Richtlinie bereit erklärt, sollten die Richter Anfang nächsten Jahres den Argumenten des Generalanwalts folgen. Der EuGH sieht die EU-Institutionen und nicht die Mitgliedstaaten in der Verantwortung. Sie müssten mit strengeren Regeln zur Speicherung und zur Dauer der Aufbewahrung sicherstellen, dass die Rechte der EU-Bürger gewahrt werden.

Erfreut reagierte die einst für die Umsetzung zuständige Infrastrukturministerin Doris Bures auf die EuGH-Einwände. Österreich hatte die Vorratsdatenspeicherung verspätet 2012 eingeführt, nachdem es von der EU-Kommission bereits wegen einer Verzögerung der Umsetzung geklagt worden war. Der grüne Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht sprach am Mittwoch von einem „Befreiungsschlag für die Bürgerrechte in Europa“. Er forderte nun auch ein Umdenken bei allen weiteren präventiven Überwachungsmaßnahmen wie etwa der Übermittlung von Fluggastdaten.

Europarechtsexperte Obwexer warnt allerdings davor, das Urteil überzuinterpretieren. Der EuGH-Generalanwalt stellt nämlich fest, dass die Vorratsdatenspeicherung „zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Strafdaten“ durchaus erforderlich sei. Er kritisiert nur die Verhältnismäßigkeit. So hält er es nicht für gerechtfertigt, dass die Daten in einzelnen Mitgliedstaaten bis zu zwei Jahre lang gespeichert werden müssten. Es gebe keine hinreichende Rechtfertigung, warum nicht eine Frist von weniger als einem Jahr ausreiche, so EuGH-Generalanwalt Villalón.

Von der Richtlinie sind sämtliche Kommunikationsaktivitäten über Festnetz, Handys und Internet betroffen. Sie müssen in Österreich sechs Monate lang von den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Ermittler können dadurch nicht nur auf Anruflisten, sondern auch auf E-Mail-Adressen, die Nutzung bestimmter Internetseiten und auf Stammdaten zugreifen. Nach einer richterlichen Genehmigung kann auch nachvollzogen werden, wer mit wem und wann telefoniert oder per E-Mail kommuniziert hat.

Klage kam aus Österreich

Die Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung kamen auch aus Österreich. Die Kärntner Landesregierung, ein Angestellter eines Telekommunikationsunternehmens sowie insgesamt über 11.000 Privatpersonen haben die Umsetzung in Österreich vor dem Verfassungsgerichtshof beanstandet. Der Verfassungsgerichtshof bezweifelt, dass die EU-Richtlinie mit der Grundrechtscharta der Europäischen Union und dem Recht auf Schutz personenbezogener Daten vereinbar ist. Das österreichische Gericht hat daher in dem Rechtsstreit den EuGH um eine Vorabentscheidung ersucht. Die Vorratsdatenspeicherung blieb bis auf Weiteres trotzdem in Kraft. In Irland hat das Unternehmen Digital Rights gegen die Vorratsdatenspeicherung geklagt. (wb/ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.12.2013)

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