Linz jubelt nach Freispruch, Bawag legt neuen Beweis vor

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Die Bawag behauptet, dass Linz die Klage zu spät eingebracht hat.

Linz/Wien. Nach dem Freispruch im Linzer Swap-Prozess gehen die Wogen hoch: Die Stadt Linz sieht dadurch ihre Rechtsposition im Zivilverfahren gegen die Bawag gestärkt. Die Bank ist anderer Ansicht. „Wir haben das Urteil in dieser Form erwartet. Wie der Staatsanwalt in Linz gesagt hat, wird das Zivilverfahren dadurch nicht berührt“, betont Bawag-Chefjurist Alexander Schall.

Das Landesgericht Linz sprach am Mittwochnachmittag den ehemaligen Linzer Finanzstadtrat Johann Mayr (SPÖ) und Ex-Finanzdirektor Werner Penn vom Vorwurf der Untreue frei. Der Richter sah bei den verantwortlichen Beamten und der Politik zwar eine „erschreckende Unkenntnis“ und „Ahnungslosigkeit“. Doch im konkreten Fall liege keine Schädigungsabsicht vor.

Was bedeutet das nun für das Zivilverfahren vor dem Wiener Handelsgericht? Weder die Bawag noch Linz wollen für den Swap-Schaden, der laut Bawag 520 Millionen Euro ausmacht, aufkommen. Richter Andreas Pablik vom Wiener Handelsgericht verschob eine für heute geplante Tagsatzung auf den 24.Jänner, um die Eindrücke aus dem Strafverfahren sowie das erstinstanzliche Urteil berücksichtigen zu können. Aus dem Umfeld der Bawag heißt es, das Verfahren in Linz sei eine „Show“ gewesen, um gegen die Bank mobilzumachen. Die Bawag hatte keine Parteistellung und konnte daher keine Argumente vorbringen.

War das Geschäft marktüblich?

Ist der Swap trotzdem gültig, obwohl die Vertreter von Linz das Geschäft nicht verstanden haben? Im Oktober erklärte Richter Pablik vom Handelsgericht, dass er von einem „eher gültigen Geschäft“ ausgeht. Doch die entscheidende Frage beim Zivilprozess ist, ob der Swap auch „marktüblich“ war. Die Bawag betont, dass andere Banken den Gemeinden ähnliche Produkte angeboten haben. Daher könne man von einem „marktüblichen Geschäft“ ausgehen. Die Linzer kontern mit dem Gutachten von Christian Imo, der dies für den Strafprozess erstellt hat. Laut Imo sei der Swap mit diesem Zerstörungspotenzial für Linz kaum beherrschbar gewesen. Ein solches Finanzgeschäft hätte nur zwischen Profis abgeschlossen werden sollen. Weil die Bawag die Expertise von Imo massiv angreift, dürfte Richter Pablik voraussichtlich im Frühjahr 2014 ein eigenes Gutachten zur Marktüblichkeit in Auftrag geben.

Die Bawag hat indes dem Handelsgericht die Abschrift eines Telefonats vom 27.Oktober 2008 zwischen Penn und einem Bawag-Mitarbeiter vorgelegt. In dem Telefonat hieß es, dass die negative Bewertung des Swap im Zuge der Finanzkrise explodiert sei. Doch Linz brachte die Klage erst am 2.November 2011 ein. Das sei eine Woche zu spät, meint die Bawag. Denn die dreijährige Frist für mögliche Schadenersatzansprüche sei am 27.Oktober 2011 abgelaufen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.12.2013)

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