Zwölf-Stunden-Tag kommt in Sonderfällen jetzt doch

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Der Wahlkampfstreit um die Arbeitszeit ist beigelegt. Umgekehrt gibt es öfter sechs Wochen Urlaub.

Wien. Für Österreichs Arbeitnehmer wird künftig in bestimmten Fällen ein Zwölf-Stunden-Arbeitstag zulässig sein. Die Weichen dafür werden im druckfrischen Regierungsabkommen von SPÖ und ÖVP gestellt. Vor der Nationalratswahl führten die Pläne von ÖVP-Vizechef und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner für eine Ausweitung der zulässigen Arbeitszeit von zehn auf maximal zwölf Stunden zu erbitterten Auseinandersetzungen mit der SPÖ. Der Konflikt wurde im Koalitionsabkommen von Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) mit Mitterlehner sowie ÖVP-Verhandler und Wirtschaftskammer-Chef Christoph Leitl beigelegt.

Zwölf Stunden Arbeitszeit pro Tag sollen in Hinkunft in zwei Fällen zulässig sein: nämlich bei Gleitzeitregelungen (mit längeren Freizeitblöcken) sowie bei der Einrechnung von Dienstfahrten („aktive Reisezeit“), etwa bei einem Vertreter, der nach zehn Arbeitsstunden noch mit dem Auto von Linz nach Wien heimfährt. Details müssen aber von den Sozialpartnern und den Regierungsparteien im Laufe der neuen Gesetzgebungsperiode bis 2018 erst fixiert werden.

Nicht immer Zuschlag für Überstunden

Wie sieht es dann mit den Überstundenzuschlägen aus? Stammt der Wunsch nach längerer täglicher Arbeitszeit in Kombination mit einem längeren Freizeitblock vom Dienstnehmer, handelt es sich, wie Joachim Preiss, Kabinettschef von Sozialminister Rudolf Hundstorfer, erläuterte, um Gleitzeit. Kommt der Anstoß vom Dienstgeber, seien es Überstunden, die höher abzugelten sind.

Ausgangsbasis für diese Einigung ist ein typisch österreichischer sozialpartnerschaftlicher Kompromiss zwischen SPÖ und ÖVP. Während die SPÖ beim Zwölf-Stunden-Tag Zugeständnisse gemacht hatte, gab es Wirtschaft und ÖVP bei der im Wahlkampf abgelehnten sechsten Urlaubswoche ab dem 25.Dienstjahr ein Entgegenkommen. Damit künftig mehr Arbeitnehmer in den Genuss einer sechsten Urlaubswoche kommen, werden Vordienstzeiten aus der früheren Beschäftigung in anderen Firmen verstärkt angerechnet. Derzeit ist eine sechste Urlaubswoche daran gebunden, dass der betreffende Arbeitnehmer 25Jahre im selben Betrieb tätig war. Auch diese Grundsatzvereinbarung muss erst im Detail ausgearbeitet werden.

Ausbildungspflicht bis 18 – und Strafe

Weitgehend geklärt, aber jetzt endgültig ebenfalls im Regierungsabkommen von SPÖ und ÖVP verankert, ist die schon länger diskutierte „Ausbildungspflicht bis 18“ beginnend ab Anfang 2016. Jugendliche müssen demnach jedenfalls entweder einen Arbeitsplatz oder eine schulische Ausbildung bis zum 18.Lebensjahr erhalten.

Fix vereinbart ist, dass bei einer Missachtung der Ausbildungspflicht eine Verwaltungsstrafe bis zu maximal 440 Euro ähnlich wie beim „Schwänzen“ des Schulunterrichts droht. Strengere Strafen wie das zeitweise Streichen der Familienbeihilfen sind hingegen nicht vorgesehen, weil dabei die Gefahr einer Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof gedroht hätte. Diese Ausbildungspflicht betrifft in Österreich rund 10.000 Jugendliche. Vorbild dafür ist Holland. Der Vorteil für betroffene Junge: Für sie ist damit umgekehrt ein Rechtsanspruch auf eine Ausbildung bis 18 verbunden. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2013)

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