YLine-Anklage zwölf Jahre nach Pleite rechtskräftig

Werner Böhm
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Die Anklage lautet auf Untreue, Betrugs, Bilanzfälschung und Insiderhandel. Ein Teil der Vorwürfe ist mittlerweile verjährt.

Zwölf Jahre nach der Pleite der Internetfirma YLine ist nun die Anklage in der Causa rechtskräftig, berichtet der "Standard". 2001 war die börsenotierte Internetfirma von Werner Böhm in die Pleite geschlittert. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat das Verfahren gegen einen der ursprünglich zwölf Angeklagten wegen Verjährung der Vorwürfe eingestellt, so der OLG-Sprecher zur APA.

Fertiggestellt wurde die Anklage nach jahrelangen Ermittlungen jetzt von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), die die Causa erst mit ihrer Gründung im September 2011 übernommen hatte. Das OLG hat bei zwei angeklagten Fakten, jeweils grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB), in Bezug auf drei Angeklagte (zwei ehemalige Aufsichtsräte, ein Vorstand) Verjährung festgestellt. Dadurch wird das Verfahren gegen einen der ursprünglich zwölf Angeklagten, ein ehemaliges Aufsichtsratsmitglied der YLine Internet Business Services AG, eingestellt, weil gegen ihn keine weiteren Vorwürfe erhoben wurden. Damit bleiben noch elf Angeklagte, darunter auch Böhm.

Hauptverhandlung noch nicht fixiert

Die Anklage-Vorwürfe sind Untreue, betrügerische Krida, schwerer Betrug, Bilanzfälschung und Insiderhandel. Wann die Hauptverhandlung nun stattfindet ist noch nicht fixiert. Die im April 1998 entstandene Internetfirma YLine galt damals als Teil der boomenden "New Economy". Sie wurde vom Ex-IBM-Manager Werner Böhm gegründet. Aktien wurden an der Wiener Börse sowie an der damaligen Brüsseler Wachstumsbörse EASDAQ ausgegeben. Im Zuge eines großen Computergeschäfts mit IBM ging YLine schließlich 2001 pleite.

Das Insolvenzverfahren ist laut FirmenCompass beendet. Der Konkurs wurde im September 2001 eröffnet und im September 2011 aufgehoben. Im Insolvenzverfahren zahlte die FPÖ unter Parteichef Heinz-Christian Strache nach fünfjährigem Rechtsstreit schließlich im Jahr 2007 in einem Vergleich 580.000 Euro Honorar an die Masse. Die Yline hatte 15 Monate vor Konkurseröffnung einen Webseitenvertrag mit der damaligen FPÖ abgeschlossen, wonach sie den Internetauftritt der FPÖ (also die Einrichtung einer Homepage, deren Betreuung samt Content-Management-System) betreuen sollte.

Grasser-Homepage gestaltet

Die YLine-Tochter FirstInEx hatte die Homepage des Finanzministeriums unter dem damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser gestaltet sowie dessen umstrittene, von der Industriellenvereinigung (IV) mitfinanzierte Website des "Vereins zur Förderung der New Economy". Einer der Anteilseigner von FirstInEx war Grassers Vater. Grasser selbst besaß nach eigenen Angaben 285 YLine-Aktien.

(APA)

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