Leitartikel: Ein Fiedler-Papier macht noch keine Verfassung

M
an könnte sich natürlich jetzt, wo endlich zumindest ein greif bares Ergebnis der XXL-Task-Force zur Verfassungsreform vorliegt, eine grundsätzliche Frage stellen. Ob der vorliegende Fiedler-Entwurf einer neuen Bundesverfassung zumindest dann als beachtliches Ergebnis zu werten wäre, wenn der Österreich-Konvent nicht den Konsens über eine umfassende Staats- und Verwaltungsreform versprochen hätte. Oder ob, ohne diese großspurige Ankündigung und den dadurch entstandenen Druck, noch weniger herausgekommen wäre.

Tatsache ist jedenfalls, dass es vor allem der Hartnäckigkeit von Konvents-Chef Franz Fiedler zu verdanken ist, dass der Monster-Arbeitskreis nicht nur mit einer Konsens-Dissens-Liste auseinander geht. Also der schriftlichen No-Na-Net-Darlegung, dass sich die großen gesellschaftlichen Gruppen über die Verteilung der Macht im Staat uneinig sind.

Tatsache ist aber auch, dass Fiedlers Kraftakt am politischen Scheitern des Konvents nichts zu ändern vermag. Denn die SPÖ hat bereits erklärt, das Fiedler-Papier entspreche nicht ihren Forderungen. Und um die Verfassung zu ändern - egal ob total oder auch nur ein bisserl -, braucht es im Nationalrat die Stimmen von ÖVP und SPÖ.

Jetzt könnte man einmal mehr die Ursachen des Scheiterns analysieren (also den Konstruktionsfehler zu vieler Konventsmitglieder aus zu vielen Interessenvertretungen, die politische Weigerung der Großparteien, eigene Standpunkte zur Disposition zu stellen, oder den Umstand, dass sich Experten in Details verzettelt haben, ohne vorab die großen Fragen - vor allem die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern - zu klären).

Doch lohnender und konstruktiver obendrein ist es wohl, zu schauen, welche Artikel des vorgelegten Papiers denn auch tatsächlich drinnen stehen könnten in so einer neuen Verfassung. Weitgehend außer Streit steht, dass es deutlich weniger sein sollen als bisher. Statt der 152 Artikel im geltenden Bundes-Verfassungsgesetz (unserem eigentlichen Grundgesetz) und rund 1300 über den ganzen Rechtsbestand verstreuten Bestimmungen im Verfassungsrang (also mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament abgesicherten Gesetzen, vielfach zu dem Zweck, eine Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof zu verhindern) reichen Fiedler eine 295 Artikel starke Urkunde plus etwa 100 "Verfassungstrabanten" außerhalb des Grundgesetzes. Das wäre, darin sind sich alle einig, ein wichtiger Schritt der Rechtshygiene und würde die Spielregeln transparenter, verständlicher, somit bürgernäher machen.

Auch auf einen eigenen Grundrechtskatalog, wie er sich in der Fiedler-Verfassung findet, könnten sich ÖVP und SPÖ wohl einigen. Doch muss nachdrücklich die Frage nach den Konsequenzen der Einführung sozialer Grundrechte wie etwa einem "Recht auf Wohnen" gestellt werden.

Sind solche Rechte nicht konkret für den Einzelnen durchsetzbar, haben sie in einer Verfassung nichts verloren. Kann man vor dem Höchstgericht etwa auf sein Wohnrecht (was immer das auch sei) pochen, droht damit auch eine Entwertung und Relativierung der bewährten Grundrechte wie etwa auf freie Meinungsäußerung.

Bei der Neuverteilung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern (dem Bereich, in dem am meisten Geld steckt) bleibt Fiedler so wie schon der Konvent auf halbem Wege stehen. Trotz einiger Vereinfachungen wird die klare Entscheidung, dem Bund den Großteil der Gesetzgebungskompetenz zu geben und dafür den Ländern die Vollziehung zu übertragen, wieder vermieden. Stattdessen werden Anachronismen wie die mittelbare Bundesverwaltung (der Landeshauptmann wird als Bundesorgan tätig) fortgeschrieben.

Der Konvent ist also bald Geschichte. Die Verhandlungen über tatsächliche Verfassungsänderungen müssen dann wieder im grauen Parlamentsalltag erfolgen. Und dort wird man bald sehen: Ein Fiedler-Papier allein macht noch keine neue Verfassung.

florian.asamer@diepresse.com

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.