Kunden haben bei kontaktloser Kartenzahlung keine Wahlmöglichkeit, moniert die Arbeiterkammer.
Wien. Eine durchschnittliche Zahlung an einer Supermarktkassa mit einer kontaktlosen Kartenzahlung dauert nur etwa fünf Sekunden gegenüber knapp 30 Sekunden mit Bargeld oder traditionellen Karten. Dennoch regt sich bei der Arbeiterkammer und dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) Kritik an einer neuen Kartenfunktion. Seit April 2013 ausgegebene Bankomatkarten sind mit der Near-Field-Communication-Funktion (NFC) ausgestattet, auf der Karte an der Bezeichnung „Pay-Pass“ erkennbar. Damit können Kunden Beträge bis zu 25 Euro ohne Codeeingabe bezahlen. Die NFC-Funktion kann je bis zu fünfmal hintereinander genutzt werden, bis wieder der Pincode eingegeben werden muss.
Bis zu 125 Euro Schaden
Mit Ausnahme der Bawag PSK, die aktiv die Wahl einer Karte mit oder ohne NFC-Funktion anbietet, werde diese Bezahlfunktion dem Kunden aufgedrängt, sagen AK und VKI. Peter Kolba von der VKI-Rechtsabteilung kritisiert im Ö1-“Morgenjournal“, dass die Kunden nicht überall die Wahlmöglichkeit erhalten. Zumal im Falle eines Kartenverlustes ein Schaden bis zu 125 Euro entstehen kann, sofern dem Kunden zumindest leichte Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
Erste-Bank-Sprecher Christian Hromatka verteidigt die Ausgabe der Bankomatkarte mit der NFC-Funktion. Diese sei ein Angebot und kein Zwang. Der Kunde könne selbst entscheiden, ob er die Funktion nutzen möchte, und auch die Deaktivierung der neuen Funktion verlangen. (herbas)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2014)