Einmal Opfer heißt tatsächlich nicht immer Opfer

Replik. Das Moskauer Memorandum, das Völkerrecht und die Opferrolle Österreichs.

Als die Vertreter Großbritanniens, der USA und der Sowjetunion im Moskauer Memorandum Österreich als erstes Opfer Hitlers bezeichneten, ging es ihnen nicht darum, ein völkerrechtliches Gutachten zu erstellen. Die drei Großmächte hatten den Krieg nicht geführt, um ein völkerrechtliches Lehrbeispiel in die Tat umzusetzen, sondern um ihre jeweiligen Interessen durchzusetzen.

Gerade Großbritannien musste sich vom rein völkerrechtlichen Standpunkt etwas schwertun, hatte es doch die Regierung Schuschnigg mehrmals diskret aufgefordert, dem Anschluss Österreichs an Deutschland zuzustimmen, damit endlich Ruhe sei.

Allerdings: Das Moskauer Memorandum stimmte in diesem Punkt mit dem allgemeinen Völkerrecht überein. Dieses war 1903 in dem zwischen Venezuela und Italien ergangenen Sambiaggio-Schiedsspruch ausformuliert worden, der ein Teil eines Paketes von Rechtsstreitigkeiten zwischen Venezuela einerseits und einer Reihe damaliger Groß- und Mittelmächte andererseits war. Er besagt, dass es unbillig ist, eine Regierung für Handlungen verantwortlich zu machen, die sie nicht begangen hat, und „no one should be held responsible for an act of an enemy attempting his life“.

Österreichs Rechtsstandpunkt

Es sollte nicht schwerfallen, diese allgemein als richtig akzeptierte Entscheidung auf Österreich unter Hitler anzuwenden. Und wenn die österreichische Regierung sich nach 1945 auf die obige Feststellung des Moskauer Memorandums berufen hat, so hat sie getan, was jede Regierung getan hat: Sie hat ihren Rechtsstandpunkt vertreten.

Es wird verschiedentlich versucht, diese österreichische Haltung abzuwerten, indem man zum Beispiel meint, Österreich habe sich als Opfer Hitlerdeutschlands bezeichnet, um geliebt zu werden. Solche über untergeschobenen Beweggründen errichtete Gedankengebäude werden dann als Opfermythos bezeichnet. Nun ist es aber gleichgültig, warum jemand einen Rechtsstandpunkt vertritt, und ob er dies schleimig, auf den Tisch hauend oder mit gefurchter Stirne tut. Und wenn Justizminister Broda ab 1970 die Strafverfolgung von NS-Verbrechern eingestellt hat, worauf Beatrix Karl in ihrem Gastkommentar in der „Presse“ (27.12.2013) hingewiesen hat, so ändert das nichts an der Bewertung des Anschlusses Österreichs 1938.

Broda und Kreisky

Brodas Politik hat übrigens nichts mit dem Opfermythos zu tun. Als gläubiger dialektischer Materialist war er überzeugt, dass es eine Schuld gar nicht gibt. Daher war die Bestrafung von Verbrechern, die nicht mehr gefährlich waren, für ihn nicht sinnvoll. Bundeskanzler Bruno Kreisky, unter dem Broda Justizminister war, dürfte ähnlich empfunden haben. „Kreisky ist wie Midas: Wen er berührt, der ist kein Nazi mehr“, hat ein ÖVP-Politiker damals gesagt.

Das heißt freilich nicht, dass der Nationalsozialismus und seine österreichischen Anhänger damals vergessen waren. Im Gegenteil: Je sicherer sie sich fühlten, je mehr der Ihren in der Regierung oder im Management der Verstaatlichten vertreten waren, desto unverschämter traten sie auf. Damit riefen sie in Erinnerung, dass ein beträchtlicher Teil der Österreicher (530.000 Belastete, zeitweise mehr) sich als „Ostmärker“ dem Nationalsozialismus angeschlossen hatten.

Eines sei den Kämpfern gegen den Opfermythos allerdings zugestanden: Einmal Opfer heißt nicht immer Opfer. Wer einmal Opfer war, soll nicht versuchen, unter Berufung auf seinen Opferstatus eine dauernde Sonderstellung zu beanspruchen. So gesehen soll der Opfermythos ruhig zerbröseln.

Georg Potyka ist Botschafter i.R. und Verfasser von politischen Kommentaren, juristischen Abhandlungen sowie Kurzgeschichten und Romanen.


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("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.01.2014)

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