Kulturabgabe: Gekippt

Der Verfassungsgerichtshof hat anlässlich einer Bescheidbeschwerde das Wiener Kulturförderungsbeitragsgesetz überprüft. Der Beitrag wird mit der Rundfunkgebühr von der GIS GmbH eingehoben. Weil die Organe der öffentlichen Hand keinen Einfluss auf diese nehmen können, hat der Gerichtshof die Ausgliederung als zu weitgehend aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit der Kundmachung im Landesgesetzblatt in Kraft.


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