Friedenssicherung. Beamter muss Entsendung nicht befolgen.
WIEN (kom). Nur Freiwillige nehmen für Österreich an Friedensmissionen im Ausland teil: ein Prinzip, so unverrückbar wie in der Praxis lückenhaft. Ein Beamter des Verteidigungsministeriums, der auf "Dienstreise" in den Kosovo geschickt worden war, hat sich nun mit Erfolg gegen eine unfreiwillige Entsendung gewehrt. Er war, wie der Verfassungsgerichtshof entschied, in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht verletzt worden.
Der Mann ist "Referent Energie und Elektrotechnik" im Amt für Rüstung und Wehrtechnik des Verteidigungsministeriums. Am 22. August 2003 wies ihn Verteidigungsminister Günther Platter (VP) an, in den Kosovo zu reisen. Der Beamte sollte dort die Energieversorgung für die österreichischen Soldaten im Camp Casablanca verbessern. Freiwillig wollte der Beamte nicht fahren, also ließ er sich einen Bescheid ausstellen, um diesen zu bekämpfen.
Das "Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen" (KSE-BVG) sieht nämlich vor, dass niemand gegen seinen Willen zur Teilnahme an Maßnahmen der Friedenssicherung eingeteilt werden darf. Das Verteidigungsministerium hielt dagegen, dass der Beamte nur zu technischen und logistischen Tätigkeiten verschickt worden sei, die mit Friedenssicherung nichts zu tun gehabt hätten.
Dem widerspricht der VfGH entschieden: Ohne die Entsendung des österreichischen KFOR-Kontingents wäre die Dienstverrichtung im Kosovo "nicht in Betracht gekommen" (B 1450/03). Damit bestehe sehr wohl ein untrennbarer Zusammenhang mit dem Tätigwerden der militärischen Einheit. Daher falle auch die Entsendung von Personen zu unterstützenden Tätigkeiten unter das KSE-BVG.
Der Beamte kann die Entsendung mit dem VfGH-Erkenntnis nicht rückgängig machen, aber immerhin für die Zukunft verhindern. Ersatzansprüche dürfte er wohl schon deshalb keine geltend machen können, weil er - finanziell - durch den Auslandseinsatz eher gewonnen hat.