Restitution: Empfehlung der Schiedsinstanz nicht anfechtbar

VfGH weist Beschwerde der Nachkommen von NS-Opfern zurück.

WIEN (kom). Das während der NS-Zeit "arisierte" burgenländische Gut Markthodis bleibt im Eigentum der Österreichischen Bundesforste. Nachkommen der früheren Eigentümer sind beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) mit dem Versuch gescheitert, eine entsprechende Empfehlung der Schiedsinstanz für Naturalrestitution zu bekämpfen.

Das Anwesen in Markt Neuhodis und Althodis (Bezirk Oberwart) war unter den Nazis von einem kommissarischen Verwalter übernommen worden. 1941 mussten die drei Eigentümer den Großteil des Anwesens verkaufen. Einer von ihnen starb bei einem Arbeitseinsatz, die anderen im KZ Auschwitz.

Nach dem Krieg gelang es einer Frau, sich die Erbschaft nach den Verstorbenen zu verschaffen - durch Betrug, wie nun die beiden in der Slowakei lebenden, nach eigenen Angaben gesetzlichen Erben behaupten. Nach einem Rückstellungsverfahren, das 1961 mit einem Vergleich beendet wurde, bekam die "falsche" Erbin 1,6 Millionen Schilling dafür, dass sie das Gut der Republik überließ. Angeblich wollte sie das Geld rasch nach Brasilien schaffen, ehe der Betrug auffliegen konnte. Ein Strafverfahren wurde aber eingestellt.

Vor der Schiedsinstanz brachten die Antragsteller vor, der seinerzeitige Vergleich sei "extrem ungerecht" gewesen, die Liegenschaften müssten an sie restituiert werden. Die Schiedsinstanz fand jedoch heraus, dass die geleistete Summe nur rund 200.000 Schilling unter dem damaligen Wert der Liegenschaften gelegen war. Und lehnte die Rückgabe ab.

Dieser Spruch hat laut VfGH keinen Bescheidcharakter und entzieht sich damit einer Anfechtung (B 783/04). Die Schiedsinstanz kann nur unverbindliche Empfehlungen an den zuständigen Minister aussprechen (hier: den Landwirtschafts- im Verein mit dem Finanzminister). Soweit aber die Richtigkeit des Erbweges bestritten werde, hätten (innerhalb der Grenzen der Verjährung) die Zivilgerichte angerufen werden müssen, so der VfGH. Rückschlüsse auf eine Beschwerde von Kaiserenkel Karl Habsburg gegen die Schiedsinstanz lassen sich keine ziehen. Die Schiedsinstanz hatte Anträge der Habsburger wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen.


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