Ordnungsstrafe plus Strafurteil wegen Körperverletzung im Gefängnis dürfte zu viel sein.
WIEN (kom). Der Verfassungsgerichtshof sorgt sich um den menschenrechtskonformen Umgang mit Strafhäftlingen. Anlässlich der Beschwerde eines Gefangenen, der einen Mithäftling attackiert und verletzt hatte, hat der Gerichtshof ein Gesetzesprüfungsverfahren eingeleitet, mit dem eine doppelte Sanktion für strafbare Handlungen hinter Gefängnismauern in Frage gestellt wird.
Der Mann war nach der wilden Rauferei sowohl von der Vollzugskammer beim Oberlandesgericht Wien als auch vom Oberlandesgericht selbst bestraft worden: Im einen Fall wurde wegen Gefährdung der Ordnung und Sicherheit im Gefängnis eine Geldbuße von 30 Euro verhängt; die strafgerichtliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung lautete auf sechs Monate (zusätzliche) Haft.
"Der Verfassungsgerichtshof hegt das Bedenken, dass die in Prüfung gezogenen Bestimmungen ein System ergeben, das in Widerspruch zum verfassungsrechtlichen Verbot der Doppelbestrafung steht". Der Gerichtshof ist vorläufig der Ansicht, dass derselbe Unrechts- und Schuldvorwurf zweifach geahndet wird. Tatsächlich wurde bei der gerichtlichen Strafbemessung unter anderem als erschwerend bewertet, dass die Tat "in einer der Besserung dienenden Anstalt" begangen worden war.
Sollte der VfGH bei seiner Meinung bleiben, kommt für den Chef der Strafvollzugssektion im Justizministerium, Michael Neider, nur eine Gesetzesänderung in Betracht: In Fällen, in denen ein Gerichtsverfahren eingeleitet würde, müsste das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit unterbrochen werden.