VfGH-Präsident kritisiert EU-Gerichtshof wegen dessen Entscheidung zum Uni-Zugang in Österreich.
WIEN/GRAZ (red.). Der Europäische Gerichtshof habe den gebotenen Weg der "aristotelischen Mitte" verlassen, er laufe Gefahr, an Akzeptanz zu verlieren. Zu dieser Kritik sieht sich der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Karl Korinek, durch die EuGH-Entscheidung zum Hochschulzugang in Österreich veranlasst.
Der EuGH hatte entschieden, dass Studenten aus dem Ausland in Österreich diskriminiert würden, wenn sie mit dem Nachweis der Studienberechtigung in ihrer Heimat strengere Kriterien erfüllen müssten als Österreicher. Ein Ansturm deutscher Numerus-clausus-Flüchtlinge, der die Kapazitäten in Österreich heillos überfordert, ist die Folge. Das Urteil sei eine Entscheidung, so Korinek am Samstag in Graz bei einem Symposion zum 60. Geburtstag von Prof. Reinhard Rack, "von der ich glaube, dass sie die Balance nicht gehalten hat und eine bestimmte Möglichkeit als die allein selig machende vorgeschrieben hat".
Korinek wirft dem EuGH auch vor, die zeitliche Wirkung seiner Entscheidungen - sie wirken sofort - nicht zu mildern. Der VfGH kann laut Verfassung für die Aufhebung von Gesetzen eine Frist von bis zu 18 Monaten setzen. Dergleichen findet sich im EU-Vertrag nicht. Freilich hat der EuGH auch an anderen Stellen einige Kreativität abseits des Vertrags entwickelt.