Der Jugendgerichtshof ist tot, es lebe der Jugendgerichtshof – nach diesem Motto könnte nun eine Einrichtung aus dem Jahr 1928 in Wien wieder aufgebaut werden.
Der Wiener Jugendgerichtshof kehrt zurück. Dies kündigte SP-Justizministerin Maria Berger im „Presse“-Interview an. Historisch viele Jahrzehnte lang bewährt, schließlich als Zankapfel der Regierung „Schüssel II“ gehandelt, wurde die Einrichtung 2003 nach einem Beschluss des Ministerrats aufgelöst. Die Jugendrichter und Jugendstaatsanwälte mussten in das Graue Haus (Straflandesgericht Wien) übersiedeln. Nun wittern sie Morgenluft. Alles deutet daraufhin, dass der JGH eine Renaissance erlebt.
Es war in der ersten Republik, am 1. Jänner 1929, als der Jugendgerichtshof Wien auf Grundlage des 1928 beschlossenen Jugendgerichts-Gesetzes eröffnet wurde. Bundeskanzler war damals der legendäre Obmann der christlich-sozialen Partei, Ignaz Seipel.
Bereits 1920 war im 3. Bezirk, Hainburger Straße 24, ein Vorläufer-Jugendgericht errichtet worden. Die Häftlinge befanden sich damals noch in einer eigenen Anstalt in Wien-Favoriten. 1922 übersiedelte dieses Gericht in die Rüdengasse 7-9 (ebenfalls 3. Bezirk), wo dann eben ab 1929 ein eigenständiger Gerichtshof für sämtliche Jugendstrafsachen (inklusive Vormundschafts- und Pflegschaftsgericht) samt eigener Haftanstalt den Betrieb aufnahm.
Ein dreiviertel Jahrhundert später wurde der JGH auf Betreiben des von der FPÖ entsandten Justizministers Dieter Böhmdorfer aufgelöst (siehe nebenstehendes Interview). Dem Schritt waren hitzige Querelen mit dem damals in Pension gehenden JGH-Präsidenten Udo Jesionek vorausgegangen.
„Dauernde Vergewaltigungen“
Dieser ist über die aktuelle Entwicklung hoch erfreut. Er hatte, so sagt er nun der „Presse“, die Hoffnung nie aufgegeben, dass „seine“ Einrichtung wieder zum Leben erweckt wird. Dafür spreche vieljährige Tradition und die „grausliche Haft-Situation der Jugendlichen in der Justizanstalt Josefstadt“. Jesionek: „Ich weiß von permanenten Vergewaltigungen.“
Weiter: „Die Ideen für eine Jugendgerichtsbarkeit stammen noch aus der Monarchie, das war beileibe kein skurriles Hobby irgendwelcher Sozialdemokraten.“ Jedenfalls war der JGH international bekannt, Delegationen aus den USA oder Japan kamen, um die Wiener Jugendgerichtsbarkeit zu studieren. Deren Konzept ist relativ einfach: Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass jugendliche Straftäter (die Strafmündigkeit beginnt ab 14) eine andere, nämlich sensiblere „Behandlung“ als Erwachsene brauchen, soll die Resozialisierung gewährleistet sein. Den Hauptunterschied zu den erwachsenen Tätern bilden die deutlich milderen Strafen („Halbstrafen“) für Gesetzesbrecher bis Vollendung des 18. Lebensjahres.
Eine eigene Jugend-Einheit bietet die Chance, alle Anspielstationen, vom Gericht über die Sozialarbeiter bis hin zu Psychologen unter einem Dach zu konzentrieren. Jugendrichter-Sprecher Norbert Gerstberger: „Ein eigener Jugendgerichtshof hat auch eine hohe rechtspolitische Symbolik.“
Wenn es nun tatsächlich zur Wiedergeburt kommt, drängt sich freilich jener Bauplatz auf, der noch unter Justizministerin Karin Gastinger als Standort für ein zweites Wiener Straflandesgericht gedacht war: das brachliegende Areal in der Baumgasse nahe der U3-Station Erdberg.
Dass dort Einrichtungen für jugendliche Täter entstehen, ist fix (wird letztlich doch kein neuer Gerichtshof gebaut, dann jedenfalls ein Jugendgefängnis). Und fix ist auch, dass das bestehende Straflandesgericht Wien nicht geteilt wird. Auf die „Presse“-Frage, ob die (von den Richtern stets abgelehnte) Teilung vom Tisch sei, bestätigt Justizministerin Berger: „Die ist vom Tisch.“
("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2007)