Steuerpaket: Von widersprüchlich bis absurd

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Österreich orientiert sich in dem Gesetzesentwurf auch an Frankreich. Nur ist die Regierung Hollande im Vergleich mit der hiesigen unternehmensfreundlicher.

Wien. „Es ist schon bemerkenswert, dass sich Österreich in der Steuerpolitik an der sozialistischen Regierung Hollande orientiert“, wundert sich Rechtsanwalt und Steuerberater Paul Doralt. „Mit einem Unterschied: Die große Koalition setzt Ideen noch wesentlich unternehmensfeindlicher um, als es Frankreich getan hat.“ Konkret geht es um das Abgabenänderungsgesetz 2014. Auch der Steuerberater und Anwalt Johannes Prinz fürchtet: „Insgesamt werden sich die Pläne für den Wirtschaftsstandort Österreich ungünstig auswirken.“ Eine Auswahl der Kritikpunkte:

• Gehälter über 500.000 Euro sollen bei Unternehmen nicht mehr abzugsfähig sein. Davon erhofft sich der Fiskus 60 Millionen Euro. Auch französische Unternehmen sehen sich mit einer ähnlichen Regel konfrontiert, allerdings greift sie erst bei Gehältern, die eine Million Euro übersteigen. Unternehmen, denen die Qualifikation eines Managers mehr wert ist als 500.000 Euro, haben also künftig steuerliche Nachteile. Doralt hegt Zweifel, dass das vor dem Verfassungsgerichtshof halten wird: „Mit welchem sachlichen Argument lässt sich denn das Verbot der Abzugsfähigkeit argumentieren?“ Vielmehr handle es sich um eine ideologische Botschaft, mit der Politiker die österreichische Neidgesellschaft bedienten.

Auch Prinz sieht in der „Strafsteuer ein verheerendes Signal für den Standort Österreich, zumal die betroffenen Einkommen schon bisher mit 50 Prozent versteuert werden mussten und die Gesamtsteuerbelastung nun bei mindestens 75 Prozent liegt, wobei die Lohnnebenkosten noch gar nicht eingerechnet sind“. Universitätsprofessor und Rechtsanwalt Hanns F. Hügel spricht von einem „Eigentor“, das sich Österreich im internationalen Standortwettbewerb schießt, und rechnet vor: Abgesehen von der ohnehin höheren Steuerbelastung koste dann ein Manager, der 700.000 Euro verdient, ein österreichisches Unternehmen automatisch um 50.000 Euro mehr als ein ausländisches Unternehmen, bei dem er sich ebenfalls bewirbt.

• Nicht EU-Bürger müssen ab 1. Juli 2014 Kapitalertragssteuer (KESt) für Zinsen etwa aus Einlagen oder Anleihen berappen. „Eine Maßnahme, die sich für österreichische Banken und Unternehmen negativ auswirken wird“, sagt Prinz. „Kein Ausländer wird sein Geld zu einer heimischen Bank tragen oder Anleihen kaufen, wenn er KESt zahlen muss.“ Auch für Doralt ist das unverständlich: „Einerseits wehrt sich Österreich gegen die Abschaffung des Bankgeheimnisses, andererseits wird Steuerpflicht für Ausländer eingeführt. Das ist absurd.“

• Zins- und Lizenzzahlungen an ausländische Konzerngesellschaften sollen nicht mehr abzugsfähig sein, wenn sie im Ausland einem Steuersatz unter zehn Prozent unterliegen. „Damit soll verhindert werden, dass Steuersubstrat in Niedrigsteuerländer abfließt. Es kann aber sein, dass so eine Regelung genau das bewirkt“, so Prinz. „Als Holdingstandort wird Österreich unattraktiver, und wenn ein Konzern wegzieht, gehen Steuereinnahmen verloren.“ (hec/cka)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2014)

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