„Österreich“ verliert Prozess gegen Presserat

Oliver Voigt
Oliver Voigt (c) Michaela Bruckberger
  • Drucken

Die Boulevardzeitung fordert, dass der Presserat "Österreich"-Artikel nicht mehr medienethisch bewerten darf. In erster Instanz blitzte das Blatt ab.

Immer wieder steht die Berichterstattung von „Österreich“ auf der Tagesordnung des Presserats. Zwar ist diese Zeitung kein Mitglied des Selbstkontrollorgans, das hindert den Rat aber nicht daran, öffentlich Kritik zu üben, wenn der Ehrenkodex verletzt wird. 2013 ging es in Verfahren gegen „Österreich“ zum Beispiel um einen „schweren Eingriff in die Intimsphäre und Menschenwürde“ eines Mordopfers und um „Exklusiv-Interviews“, die nie stattgefunden hatten. Ein neuerliches Verfahren Ende 2013 führte dann zur Eskalation: Weil der Presserat wegen eines sehr „wohlwollenden“ Artikels über Arbeiterkammer und Frauenministerin recherchierte (ohne danach ein Verfahren einzuleiten), fühlte sich „Österreich“ bei seinen Anzeigenkunden diskreditiert – das Blatt klagte wegen unlauteren Wettbewerbs und beklagte das „behördenähnliche“ Auftreten des Rates.

Kein „unlauterer Wettbewerb“

Das Handelsgericht Wien hat diese Klage nun abgewiesen: Es liege weder ein wettbewerbswidriges Verhalten noch eine Persönlichkeitsverletzung vor. In dem Urteil heißt es u.a., der Presserat (ein Verein, der u.a. vom Verband Österreichischer Zeitungen, der Journalistengewerkschaft und dem Verein der Chefredakteure getragen wird) diene der Förderung der Pressefreiheit und handle nicht im geschäftlichen Verkehr. Er habe kein eigenes wirtschaftliches Interesse. Eine Klage nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb scheide daher aus. Der Presserat habe den Wettbewerb bestimmter Medien weder gefördert noch behindert. Das Handelsgericht kommt sogar zu dem Schluss, dass der Presserat gegenüber „Österreich“ zurückhaltend vorgegangen sei: Von 230 Fällen (von November 2010 bis Ende 2012) betrafen 26 „Österreich“ – in nur sechs Fällen wurden Verstöße gegen den Ehrenkodex festgestellt. „Diese Zurückhaltung“, heißt es im Urteil, „erscheint im Hinblick auf die häufig boulevardhafte Aufmachung des von ,Österreich‘ verbreiteten Druckwerks (...) nicht selbstverständlich.“

„Österreich“-Geschäftsführer Oliver Voigt will das Urteil erst „in Ruhe lesen“ – und dann über das weitere Vorgehen entscheiden. Der Verlag hat vier Wochen Zeit, um zu berufen. (APA/i.w.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.01.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

19. �STERREICHISCHE MEDIENTAGE IN WIEN: FELLNER
Medien

"Frechheit": Tageszeitung "Österreich" klagt Presserat

"Österreich" fühlt sich "mit behördenähnlichen Maßnahmen im Wettwerb behindert". Auslöser war ein Artikel, in dem Heinisch-Hosek "wohlwollend" erwähnt wurde. Das Fellner-Blatt will weg "von dieser Zwangsbeglückung".
FUSSBALL L�NDERSPIEL: �STERREICH - USA
Medien

Presserat: "Österreich" hat Leser "bewusst getäuscht"

Der Presserat beschäftigte sich mit des Vorwürfen des ÖFB-Nationalteams gegen die Boulevardzeitung. "Österreich"-Geschäftsführer Voigt findet das "lächerlich".

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.