Hat Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser an der für den Buwog-Deal geflossenen Provision „mitgeschnitten“? In einem für die Anklage verfassten Gutachten wird dies weder klar bejaht noch klar verneint.
Wien. Es ist eine Frage der Deutung: Die Anklagebehörde, die seit mehr als vier Jahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Untreue gegen Karl-Heinz Grasser ermittelt, analysiert gerade jenes Gutachten, das ihr Wirtschaftsprüfer Gerhard Altenberger vorgelegt hat. Er prüfte, ob Grasser einen Teil der Buwog-Provision kassiert hat. Und kommt anhand der ihm übermittelten Unterlagen zu „Hinweisen“, aber nicht zu einem klaren Ergebnis.
Gut möglich, dass die Anklage die Expertise zu Finanztransaktionen von Österreich über Zypern nach Liechtenstein als belastend einstuft und in ihr Futter für eine Anklage sieht. Fragt man Grasser-Anwalt Manfred Ainedter, heißt es: „Das Gutachten ist keineswegs belastend. Im Gegenteil: Es entlastet meinen Mandanten.“ Fragt man nach ebendiesem, so hört man (laut Ainedter), der Ex-Politiker sei „beruhigt, dass klargestellt ist, dass es keinen Geldfluss an ihn gab“. Freilich: So klar ist dies nicht. Doch die viel zitierte „Smoking Gun“ scheint nach wie vor zu fehlen.
Einer der Schlüsselsätze des der „Presse“ großteils vorliegenden Gutachtens ist der letzte Satz (Seite 327, siehe Faksimile): „Die Analyse der Zahlungsströme gibt Hinweise darauf, dass aus wirtschaftlicher Sicht die Begünstigten dieser drei HIB-Konten ident sind mit den Empfängern der ,Provisionen‘ rund um den Verkauf der Anteile an den Bundeswohnbaugesellschaften (,Buwog-Provisionen‘).“ Hier kommt also das Wort „Hinweise“ vor. Dass sich diese auf Grasser beziehen, kann aus den Ausführungen geschlossen werden. Wörtlich festgeschrieben ist es nicht.
Die erwähnten HIB-Konten (Hypo Investment Bank Liechtenstein) lauten auf die Namen „Natalie“, „Karin“ und „400.815“. Dorthin flossen zu gleichen Teilen je ungefähr 2,5 Millionen Euro aus der Buwog-Provision (gesamt fast zehn Millionen Euro). Die Ermittler ordnen Grassers Freund, dem Lobbyisten Walter Meischberger, das Konto „Natalie“ zu, dem Immobilienmakler Ernst Plech jenes mit dem Namen „Karin“ und Grasser wird mit „400.815“ in Verbindung gebracht. Grasser bestreitet dies. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.
Selbst wenn man fix davon ausgeht, dass Grasser der Begünstigte dieses Kontos war, muss er nicht zwingend Provisionsempfänger gewesen sein. Es ist ja von „Hinweisen“ die Rede. Bemerkenswert: Laut Gutachten gab es das Konto „400.815“ schon ab 2001 (also vor dem Buwog-Deal). Und: „Über dieses Konto wurden zahlreiche Aktientransaktionen von Gesellschaften mit einem Naheverhältnis zu KHG durchgeführt [...].“ Mag ja sein, sagt die Verteidigung. Und ergänzt: „Aber nicht von Grasser.“
Buwog-Akten aus Schweiz da
Bei der Staatsanwaltschaft eingelangt sind indes laut der „ZiB“ hunderte Kontoauszüge aus der Schweiz zur Causa Buwog – nach zweijähriger Wartezeit. Die Dokumente werden nun ausgewertet.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.01.2014)