Bundesrat: Abwerten? Aufwerten? Abschaffen?

(c) Teresa Zötl
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Die zweite Kammer besteht aus 61 Sitzen. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) will sie streichen. Andere wollen sie wiederum durch Landtagsabgeordnete ersetzen. Welche Modelle praxistauglich sind.

Wien. Österreich nimmt meist nur in einem Fall von seinem Bundesrat Notiz: dann, wenn über dessen Abschaffung diskutiert wird. So wie auch in diesen Tagen. Nachdem Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) in den „Salzburger Nachrichten“ vorgeschlagen hatte, die zweite Kammer im Parlament zu beseitigen, häufen sich wieder die Ideen zur Aufwertung, Verkleinerung und Abschaffung.

Wer vertritt aber welche Positionen – und welche Variante ist am ehesten durchsetzbar? Ein Überblick.

Landtag statt Bundesrat: So kann man den Vorschlag von Prammer zusammenfassen. Die zweite Kammer soll abgeschafft werden. Ihre Aufgaben müssten die Landtage übernehmen. So könnte einiges an Geld gespart werden. Für die Praxis würde das bedeuten, dass Nationalratsbeschlüsse zur endgültigen Bestätigung in die Landtage wandern – und dort auch abgelehnt werden könnten. Allerdings müsste man hier ein Quorum festlegen, ab wann dieses Veto ausgenutzt werden kann.

„Dieser Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht“, meint Peter Bußjäger, Verwaltungsjurist und Direktor des Instituts für Föderalismus. „Wenn jeder Gesetzesbeschluss durch neun Landtage geschleust werden muss, ist das noch komplizierter als der derzeitige Zustand.“ Ex-Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler warnt in Ö1: Wenn ein Landtag wegen einer bevorstehenden Landtagswahl aufgelöst sei, könnte es Probleme geben.

(Noch) mehr Macht den Landeshauptleuten: Ein informelles, in der Verfassung nicht festgeschriebenes Treffen – das ist die Landeshauptleutekonferenz. Theoretisch. In der Praxis bekommen diese Treffen viel mediale Aufmerksamkeit. Nicht nur, aber auch deswegen nutzen die Länderchefs die Konferenz, um Druck gegenüber dem Bund auszuüben.

Diese Macht wollen einige von ihnen auch rechtlich festschreiben: Die ÖVP-Landeshauptleute Josef Pühringer (Oberösterreich) und Wilfried Haslauer (Salzburg) traten am Montag dafür ein, die Aufgaben des Bundesrates der Landeshauptleutekonferenz zu übertragen. Dafür sollte die Konferenz in der Verfassung verankert werden. Außerdem müsste dem Gremium ein Vetorecht in Länderangelegenheiten eingeräumt werden.

„Die Idee hat zwar einen gewissen Charme, ist aber nicht ganz unproblematisch“, sagt Bußjäger. Es würde zu einer Gewaltenvermischung zwischen Exekutive und Legislative kommen. „Daher würde ich den parlamentarischen Charakter vorziehen.“

Bundesrat als Zweitjob: den Bundesrat belassen, allerdings mit Mitgliedern der Landesregierung oder Landtagsabgeordneten beschicken. Das könnten sich der Tiroler Landtagspräsident, Herwig van Staa (ÖVP), der steirische Landtagspräsident, Franz Majcen (ÖVP), und ihr Kärntner Kollege, Reinhart Rohr (SPÖ), vorstellen. Dieses Modell könnte man mit einem älteren Vorschlag verbinden: Jedes Bundesland soll nur drei Sitze in der Kammer bekommen. „So könnten der Bundesrat verkleinert und Geld gespart werden“, meint Bußjäger.

Doch eigentlich sollte man sich – egal, über welches Modell debattiert wird – laut Bußjäger zunächst diese Frage stellen: Was sollen die Länder dürfen? „Erst dann kann man über die Struktur sprechen, die diese Rechte durchsetzen soll.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.01.2014)


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