Bundesrat: Prammer blitzt ab

 Barbara Prammer (SPÖ)
Barbara Prammer (SPÖ)(c) APA/GEORG HOCHMUTH (GEORG HOCHMUTH)
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ÖVP-Fraktionschef fordert mit Rückendeckung der Landeshauptleute neue Vetorechte. EU-Kompetenzen gingen verloren.

Linz/Wien. Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (SPÖ) handelt sich mit ihrem Vorstoß, den Bundesrat abzuschaffen und Zuständigkeiten an die neun Landtage zu übertragen, eine glatte Abfuhr ein. Für eine Reform der zweiten Kammer im Hohen Haus sprechen sich zwar wie Prammer viele aus. Aber sie hat mit ihrem Plan auch die Landeshauptleute als Gegner.

Denn diese haben bereits bei einer Konferenz der Landeschefs im November 2012 in Tirol ein Reformkonzept abgesegnet, das neue und mehr Vetorechte für den bestehenden Bundesrat vorsieht und nach Auskunft des ÖVP-Vizeklubchefs und schwarzen Fraktionsführers im Bundesrat, Gottfried Kneifel, nach wie vor Gültigkeit hat.

Die Frage soll auch intern bei der am Mittwoch eröffneten dreitägigen Klausur des ÖVP-Parlamentsklubs in der steirischen Therme Loipersdorf (siehe auch Seite3) zur Sprache kommen. Im Gegenzug sollen Mitspracherechte bei 08/15-Themen wie bestimmte Abkommen mit ausländischen Staaten wegfallen. Vor der Bestellung der Bundesräte, betont Kneifel im Gespräch mit der „Presse“, müsse zuerst geklärt werden, welche Aufgaben die Länderkammer erfüllen solle. Ex-Nationalratspräsident Andreas Khol (ÖVP) hat im Zuge der Regierungsverhandlungen ein Papier ausgearbeitet, nach dem Landtagsmandatare 51 der 61 Sitze im Bundesrat einnehmen würden. Neun weitere Mandate im Bundesrat könnten die Länder auch an die Landeshauptmänner vergeben. Kneifel hält Letzteres für unrealistisch, weil dann Abgeordnete, die von den Ländern entsendet werden, teilweise ihre Landeschefs überstimmen müssten.

„Das ist undurchführbar“

Der ÖVP-Fraktionschef, der aus Enns kommt, gibt den Plänen der Oberösterreicherin Prammer keine Chance auf Umsetzung: „Das ist undurchführbar.“ Er verweist darauf, vielfach werde übersehen, dass der Bundesrat durch den Ende 2009 in Kraft getretenen EU-Vertrag von Lissabon zusätzliche Kompetenzen in der EU-Gesetzgebung erhalten habe. Der Bundesrat führe seither die Begutachtung für die Länder durch. Die Länder hätten bei Abschaffung des Bundesrates keine Klagsmöglichkeit beim Europäischen Gerichtshof.

In der SPÖ hat sich Prammer auch außerhalb der roten Bundesratsfraktion mit den Abschaffungsplänen nicht viele Freunde gemacht. Sie hatte angekündigt, sie wolle damit eine Reformdiskussion starten. (ett)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.01.2014)

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