Gewerbeordnung: Angriff auf ein absurdes System

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Verbote, wohin man nur schaut: Die heimische Gewerbeordnung strotzt vor Skurrilitäten. Das könnte sich nach einem Urteil des Höchstgerichts ändern.

Wien. Die österreichische Gewerbeordnung strotzt nur so vor Skurrilitäten: Putzfrauen, die zwar in Privathäusern sauber machen dürfen, aber nicht in Bürogebäuden. Nageldesigner, die zwar Fingernägel lackieren dürfen, die Fußnägel aber nicht – es sei denn, sie machen um viele hundert Euro einen eigens dafür angebotenen Kurs. Eine Absolventin der Modeschule, die keine Schneiderei aufsperren darf, weil sie keine Meisterprüfung hat. Solche Beispiele gibt es zuhauf. 82 Gewerbe sind in Österreich „reglementiert“.

Noch steht auch der „Berufsfotograf“ auf der Liste. Doch nicht mehr lange. Denn der Verfassungsgerichtshof hat den Berufsschutz für die Fotografie im Dezember aufgehoben, weil er sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sei. Vom Fotografengewerbe gingen heute keine Gefahren mehr aus. Die für die analoge Fotografie erforderlichen Kenntnisse seien im Zeitalter der Digitalkameras nicht mehr erforderlich. Und Konkurrenzschutz allein sei kein öffentliches Interesse. Pressefotografen durften schon zuvor ohne Meisterprüfung arbeiten – aber das lukrative Fotografieren von Taufen, Hochzeiten und Schulklassen war den eingesessenen „Berufsfotografen“ vorbehalten.

Ein Urteil, das richtungsweisend sein könnte. Heinz Mayer, Verfassungsjurist und Dekan des Juridicums, sieht gute Chancen, dass der VfGH in anderen Fällen ähnlich urteilen könnte. „Der VfGH setzt den Weg fort, den er Mitte der 1980er-Jahre begonnen hat, nämlich eine starke Betonung der Erwerbsfreiheit“, sagt Mayer zur „Presse“. Beschränkungen müssten im Interesse der Allgemeinheit sein. Bei sensibleren Berufen, etwa dem Installateur, sei eine Beschränkung sicher gerechtfertigt. In anderen Berufen, etwa beim Dekorateur, könnte es hingegen als überschießend ausgelegt werden, einen Befähigungsnachweis zu verlangen: „Ob das Schaufenster schön ist oder nicht, kann der freie Markt entscheiden“, sagt Mayer.

WKO will keine weitere Liberalisierung

Die Wirtschaftskammer, vehementeste Verfechterin der Gewerbeordnung in ihrer jetzigen Form, sieht das anders: Die Reglementierung diene der Sicherheit und dem Konsumentenschutz. „Der Konsument hat ein Interesse daran, ein ordentliches Produkt zu erhalten“, sagt Rosemarie Schön, Leiterin der rechtspolitischen Abteilung in der Wirtschaftskammer Österreich. Das werde durch die Reglementierung gewährleistet. Außerdem würden damit Lehrstellen gesichert. Zumindest im Fotografengewerbe war das nicht der Fall: Da wurden im Jahr 2011 österreichweit nur 19 Lehrlinge in den Betrieben aufgenommen. In manchen Bereichen sei man aber durchaus für eine Öffnung, sagt Schön: Zum Beispiel dürfen Zahntechniker derzeit keine Abdrücke für Kronen oder Zahnspangen nehmen – das muss der Zahnarzt machen. „Da würden wir es unseren Unternehmen gerne ein bisschen erleichtern.“ Aber ist die WKO offen für weitere Liberalisierungen wie im Fall der Fotografen? „Das kann ich so nicht bestätigen“, sagt Schön.

Kritiker des strengen Berufsschutzes hoffen nach dem Spruch des Höchstgerichts, dass in der Folge auch andere Gewerbe aus der Gewerbeordnung „befreit“ werden. Etwa Volker Plass, Bundessprecher der Grünen Wirtschaft, der sich schon lange für eine Lockerung des Regelwerks starkmacht. Es gebe zumindest 18 Gewerbe, die man seines Erachtens freigeben könnte – darunter Florist, Fremdenführer sowie Maler und Anstreicher. Er fordert von der Regierung eine echte „Entfesselung“ der Wirtschaft, wie sie Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) versprochen hat: „Wir brauchen ein liberaleres Wirtschaftssystem. Und das bedeutet Schluss mit diesen vollkommen veralteten Berufsverboten in vielen Branchen, die keinerlei Grundlage mehr haben“, sagt Plass.

Und eigentlich dürfte das nicht nur eine Hoffnung bleiben. Denn immerhin haben ÖVP und SPÖ die „Anpassung der Gewerbeordnung an veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen“ als Programmpunkt in die Regierungsvereinbarung aufgenommen. Was das genau heißen soll, darüber hat man sich aber offenbar noch keine großen Gedanken gemacht. Auf Nachfrage kann man im Wirtschaftsministerium keine Details nennen – und auch nicht sagen, wie weit die Pläne gediehen sind. Man werde sich die Dinge Schritt für Schritt anschauen, versichert man in der Pressestelle. „Es ist einfach noch offen.“

AUF EINEN BLICK

Die österreichische Gewerbeordnung geht in ihren Ursprüngen auf das Jahr 1859 zurück. Der Habsburgermonarchie drohte damals der Bankrott, das freie Unternehmertum sollte für den Aufschwung sorgen. Nach und nach wurden zahlreiche Zugangsbeschränkungen eingeführt. Derzeit gibt es in Österreich 82 reglementierte Gewerbe.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.01.2014)

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