Justizurteil: Freigabe der Gurlitt-Bilder-Liste

Kunstfund Gurlitt
(c) APA/Staatsanwaltschaft Augsburg (Staatsanwaltschaft Augsburg)
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Ein Reporter hatte vor dem Augsburger Verwaltungsgericht auf die Herausgabe der Liste geklagt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig .

Die Staatsanwaltschaft muss der Presse eine Liste der beschlagnahmten Werke des Münchner Kunstsammlers Cornelius Gurlitt zur Verfügung stellen, urteilt das Verwaltungsgericht Augsburg. Die dahingehende Klage eines Reporter führte am Freitag zur einstweiligen Anordnung des Gerichts, die Liste auszuhändigen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte in Gurlitts Schwabinger Wohnung mehr als 1000 Kunstwerke sichergestellt. Knapp 600 davon stehen im Verdacht, Raubkunst aus der Nazizeit zu sein. Der Reporter einer Münchner Zeitung hat auch Anspruch darauf, dass ihm mitgeteilt wird, bei welchen Bildern potenzielle Eigentümer ermittelt und kontaktiert wurden. Den Antrag, auch die Namen dieser möglichen Eigentümer bekanntzugeben, lehnte das Gericht allerdings ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte sich unter Berufung auf das Steuergeheimnis geweigert, die Informationen rauszugeben. Gegen Gurlitt wird wegen eines möglichen Steuerdelikts ermittelt. Für die Verwaltungsrichter ist das nicht ausreichend. Das Steuergeheimnis stehe der Herausgabe der Liste nicht entgegen, da es abzuwägen sei gegen die Pressefreiheit.

"Zwingendes öffentliches Interesse" im Fall Gurlitt

Das Gericht betonte, dass am Fall Gurlitt "ein erhebliches und zwingendes öffentliches Interesse" bestehe, es berief sich in seiner Entscheidung auf den Auskunftsanspruch nach dem Pressegesetz.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Gerichtsentscheidung umgehend Beschwerde eingelegt. Nun muss der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entscheiden, ob die Liste herausgegeben wird.

(APA/dpa)


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