OeNB-Chefetage und Betriebsrat einigten sich auf eine Pensionsreform für jene Mitarbeiter, für die noch das alte Dienstrecht gilt.
Wien. Die Chefetage und der Betriebsrat der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) haben sich auf eine Pensionsreform für jene Mitarbeiter geeinigt, für die noch das alte Dienstrecht und damit auch ein Sonderpensionsrecht gilt. Pensionsantrittsalter und Pensionsbeiträge sollen erhöht, Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt eingeführt und das sogenannte "Sterbequartal" abgeschafft werden.
Letzteres ist eine Geldleistung von drei Monatsgehältern samt anteiligen Sonderzahlungen, die Hinterbliebene verstorbener Notenbanker für die Begräbniskosten erhalten.
Zusätzlich wird es wohl auch Pensionskürzungen geben, wenn die geplante gesetzliche Begrenzung von Sonderpensionen kommt. Davon gehe man aus, heißt es in der OeNB. Management und Betriebsrat kritisieren aber nach wie vor, dass per Verfassungsgesetz in Pensionsrechte eingegriffen werden soll. Am Rechtsstreit, den OeNB-Pensionisten wegen des 2013 eingeführten Solidarbeitrags führen, ändert die jetzige Einigung nichts. Die geplanten Reformen betreffen nur jetzt noch aktive Mitarbeiter. (cka)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 31.01.2014)