Bei Kärntens Landeshauptstadt soll ein Biomasse-Kraftwerk errichtet werden. Doch das Projekt erregt Unmut: Ausschreibung und Vergabe erfolgten höchst intransparent.
Er hat eine Karriere wie im Bilderbuch hingelegt. Im Bilderbuch der Freiheitlichen, wohlgemerkt. Und das geht so: Vor vielen Jahren war Christian Scheider Tennislehrer von Jörg Haider. 1989 holte ihn Haider in die Kärntner Landesregierung, wo er Beamter wurde. Zwei Jahre später war Scheider persönlicher Sekretär Haiders. Seit April 2009 ist er Bürgermeister der Stadt Klagenfurt.
Ähnlich unkonventionell ist die Art und Weise, wie Scheider sein Amt ausübt. An Selbstbewusstsein mangelt es ihm nicht: Christian Scheider zieht seine Projekte durch, ohne viel herumzufragen. Vize-Bürgermeisterin Maria-Luise Mathiaschitz formuliert das so: „Er hat noch nie eine Entscheidung vom Stadtsenat absegnen lassen.“
Erstaunlich, dass das so lange hingenommen wurde. Doch jetzt regt sich in Klagenfurt Widerstand. Es geht um die geplante Errichtung eines Biomasse-Kraftwerks östlich von Klagenfurt. Eine höchst sonderbare Geschichte. Aber auch eine durchaus aufschlussreiche. Jedenfalls gibt sie wunderbar Einblick in die bisweilen seltsame Art und Weise, wie in Kärnten (Wirtschafts-)Politik gemacht wird.
Es geht um die Fernwärmeversorgung Klagenfurts. Als im Frühjahr 2012 der höchst umstrittene Bau eines Gasdampfkraftwerks abgesagt wurde, musste Ersatz her. Rasch ward die Idee geboren, östlich von Klagenfurt ein Biomasse-Kraftwerk zu errichten. Es soll gemeinsam mit dem bestehenden Fernheizwerk und dem Biomassewerk am Südring die Fernwärmeversorgung der Landeshauptstadt sichern.
Im Juli 2012 startete die stadteigene Energie Klagenfurt GmbH die Ausschreibung – mit einer zweimonatigen Angebotsfrist. Ausgeschrieben wurde ein Kraftwerk mit 70 Megawatt Leistung. Die Wärmelieferung soll Anfang November 2015 beginnen.
Ende Dezember 2012 erhielt die Bioenergiezentrum GmbH den Zuschlag. Auftragsvolumen: rund 60 Millionen Euro.
So weit, so klar. Trotzdem bleibt jede Menge im Dunkeln.
Stutzig wurde so manch ein Klagenfurter, als im vergangenen Sommer plötzlich verlautbart wurde, das geplante Biomasse-Kraftwerk werde um die Hälfte abgespeckt. Schnell regte sich der Verdacht, es solle dadurch die höchst mühsame Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verhindert werden. Denn: Für ein kleineres Kraftwerk ist diese nicht mehr notwendig. Und damit erspart man sich jede Menge Zeit und sonstige Zores – etwa Mitspracherechte der Bürger.
Was für diese Theorie spricht: Erst diese Woche wurde erklärt, dass die Bioenergiezentrum GmbH ein weiteres kleines Biomasse-Kraftwerk einreichen wird. Auf demselben Standort. Womit insgesamt die ursprünglich angedachte 70 MW Leistung wieder erreicht würde – freilich mit zwei kleinen Kraftwerken.
Alles höchst seltsam. Und nichts, was die politische Opposition beruhigen könnte. Die ist schon seit vergangenem Sommer in heller Aufregung, weil auf eine neuerliche Ausschreibung des nunmehr kleineren Kraftwerks schlichtweg verzichtet wurde – das kleinere Projekt aber sicherlich weitere Anbotsleger auf den Plan gerufen hätte. Gab es kein Interesse an einem möglicherweise günstigeren Angebot?
Das bringt uns zur Ausschreibung selbst. BZÖ-Landtagsabgeordneter Josef Korak bezeichnet sie als Farce: „Das Projekt wurde im Sommer ausgeschrieben, als viele auf Urlaub waren. Und die Angebotsfrist dauerte nur zwei Monate.“ Korak wollte das nicht auf sich beruhen lassen und brachte im Juni 2013 im Landtag einen Antrag ein: Die Landesregierung solle das Verfahren auf Ordnungsmäßigkeit überprüfen. In dem Antrag wird auch festgehalten, dass der zum Zug gekommene Anbieter bereits vor Beginn der Ausschreibung, „eine entsprechende Studie für ein Biomasse-Kraftwerk am Standort Klagenfurt Ost erstellt hat. Es stellt sich nun die Frage, ob hier Anbieter – zum finanziellen und sonstigen Nachteil des Landes Kärnten – bevorzugt beziehungsweise vorinformiert wurden“. Wir werden es wohl nie erfahren. Korak musste den Antrag wenige Monate später zurückziehen. Korak: „Wir wurden praktisch dazu gezwungen, weil – wie es hieß – der Landtag keine Hoheit über die Stadtwerke hat. Vor der Tür ist der Chef der Stadtwerke mit einigen Rechtsanwälten gestanden.“ Falsche Zuständigkeit also. Das Ganze ist Sache des Klagenfurter Gemeinderats.
Auch das ist allerdings reine Theorie. In der Praxis durfte der Gemeinderat keine Rolle in der Angelegenheit spielen. Die Grüne Stadträtin Andrea Wulz: „Es gab keine Projektpräsentation, keine Antworten auf die Frage, aufgrund welcher Kriterien der Zuschlag erteilt wurde. Das Vertragswerk haben wir natürlich auch nie zu Gesicht bekommen.“
Wulz hat gemeinsam mit SPÖ-Vizebürgermeisterin Mathiaschitz daraufhin ein Gutachten bei der zuständigen Gemeindeabteilung in Auftrag gegeben. Und das kommt zu folgendem Schluss: Das Kraftwerksprojekt sei sehr wohl gemeinderatspflichtig. Der Bürgermeister habe „die Vertretungsbefugnis [...] bei Gesellschaften, an denen die Stadt Anteile hat. Jedoch nur in Angelegenheiten der laufenden Verwaltung. In allen anderen Fällen wird er [...] eine Meinungsbildung der zuständigen Kollegialorgane (Stadtsenat oder Gemeinderat) einzuholen haben.“
Die Reaktion des Bürgermeisters ist verblüffend. Zunächst einmal stellt er sich auf den Standpunkt, dass notwendige Beschlüsse vom Stadtwerke-Aufsichtsrat getroffen wurden – und in dem seien eh alle politischen Fraktionen vertreten. Außerdem hält sein Sprecher Raphael Spatzek fest, dass Scheider stets „vorbehaltlich allenfalls zu fassender Beschlüsse der zuständigen Gremien der Stadt“ entscheide. Von politischem Alleingang also keine Spur.
Die Sache wird also wohl durchgezogen. Und ein Alternativprojekt schubladisiert: Der Holzverarbeiter Funder-Max in St. Veit/Glan hat angeboten, Wärme aus seinem Werk zur Energieversorgung Klagenfurts zur Verfügung zu stellen. Eine Machbarkeitsstudie der Österreichischen Energieagentur hat diese Variante auch als effizient und relativ problemlos durchführbar bezeichnet.
Das Projekt wurde abgelehnt, weil wesentliche Ausschreibungsbedingungen nicht erfüllt worden seien.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.02.2014)