"Wie die Teufel": Hinrichtungen in der NS-Zeit

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Von 1938 bis 1945 wurden am Wiener Landesgericht 1210 Österreicher hingerichtet - wegen Witzen über das NS-Regime oder politischem Widerstand.

Drei Tage dauerte der Prozess gegen Katarina Pasterk und 34 weitere Angeklagte im April des Jahres 1943. Manche von ihnen waren Partisanen, die in Südkärnten gegen das Regime des Nationalsozialismus vorgingen, andere waren Unterstützer, die ihnen Nahrungsmittel in ihre Verstecke brachten. „Sie jagten uns in den Saal, dann kamen die Richter, wie schlimm das war, alle in diesen roten Mänteln, wie die Teufel kamen sie herein", wird Pasterk später in einem Interview sagen. Die Verhandlung dauerte kurz, ihr Ergebnis: 13 Todesurteile, vollstreckt in 41 Minuten durch das Fallbeil im Wiener Landesgericht. "Die Vollstreckung verlief ohne Besonderheiten", wird in einer Mitteilung an die Oberstaatsanwaltschaft festgehalten.

Die 13 Hinrichtungen reihten sich in einen Reigen an Vollstreckungen in den Jahren 1938 bis 1945, wie die Historiker Brigitte Bailer, Wolfgang Maderthaner und Kurt Scholz in der Publikation des Dokumentationsarchivs des österreichischen Widerstands (DÖW), „Die Vollstreckung verlief ohne Besonderheiten", notierten. Am Wiener Landesgericht wurden in dieser Zeit demnach 1210 Menschen hingerichtet. Der kleinste Teil von ihnen, 126 Personen, hatte sich laut den Unterlagen des „Landl" des Mordes oder Sexualdelikten schuldig gemacht. Der Mehrheit, 1084, wurde Hoch- und Landesverrat zur Last gelegt. 619 starben aufgrund „eindeutigen politischen Widerstandes" - neben aktivem Zuwiderhandeln gegen das NS-Regime zählte dazu auch offene Kritik, politische Witze oder das Sitzenbleiben beim Ansingen der deutschen Hymne.

Die heimische Justiz war zu großen Teilen schon vor dem „Anschluss" Österreichs von Nationalsozialisten unterwandert. Ab März 1938 wurde die Umstrukturierung offensichtlich: „Als politische Gegner bekannte Richter und Staatsanwälte wurden ebenso entlassen bzw. zwangspensioniert wie Juden oder mit Jüdinnen verheiratete Bedienstete", schreiben Bailer, Maderthaner und Scholz. Ab Juni 1938 wurde der Volksgerichtshof in Berlin auch für das ehemals österreichische Gebiet zuständig - rund 814 Österreicher wurden von ihm zum Tode verurteilt, zumindest 689 Todesurteile wurden auch vollstreckt. Am Oberlandesgericht Wien und Graz wurden spezielle Senate, bei den Landesgerichten Sondergerichte eingerichtet. Daneben wurden Militär-, SS- und Polizeigerichte etabliert. Sie alle waren für die Verfolgung „neu geschaffener politischer Delikte zuständig und urteilten auch in unterschiedlicher Härte." So fällten Richter am Volksgerichtshof häufiger Todesurteile, als ihre Kollegen beim Oberlandesgericht. Gemeinsam war ihnen dafür meist der Todesort: Rund zwei Drittel der Urteile wurden am Landesgericht Wien vollstreckt.

Im Laufschritt in den Tod

Die Verurteilten wurden gefesselt in einen Raum im Erdgeschoß gebracht. Man teilte ihnen mit, dass es keine Begnadigung gebe. Dann ging alles sehr schnell, wie der frühere evangelische Gefängnispfarrer Hans Rieger schreibt: „Von hinten legte sich eine Hand über die Augen des Opfers, links und rechts packten kräftige Hände zu, im Laufschritt ging es nach schneller Beiseiteschiebung eines Vorhangs durch eine offene Tür in einen waschküchenähnlichen Raum, und schon hallte durch das Gerichtszimmer und weithin durch den Korridor des Armesündertraktes der dumpfe Aufschlag des niedersausenden Fallbeils."

In Summe kamen rund 8000 Österreicher aufgrund politischer Verfolgung durch das NS-Regime um. Mehr als ein Viertel von ihnen starb durch das Fallbeil oder aufgrund der Haftbedingungen, mehr als die Hälfte kam in Konzentrationslagern um. Gnadengesuche waren nur in 16 Prozent der Fälle erfolgreich. Jede einzelne Hinrichtung wurde akribisch festgehalten - von der Vorführung des Todeskandidaten bis zum Fall des Beiles. Auch die Zeit wurde angegeben: weniger als eine Minute pro Verurteiltem. Die Kosten der Hinrichtung wurden den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt.

Warten auf Entschädigung

Da sich Österreich nach dem Ende des NS-Regimes, in Übereinstimmung mit der Moskauer Erklärung der Alliierten von 1943, als erstes Opfer von Adolf Hitlers Aggressionspolitik sah, beschränkten sich Maßnahmen für (politisch verfolgte) Opfer lange vor allem auf Fürsorgeleistungen bzw. die Rückstellung des entzogenen Eigentums. Eine Entschädigung für nicht mehr vorhandenen Besitz sowie andere materielle Schäden erfolgte erst in den 1960er-Jahren. Eine Mitverantwortung Österreichs an den NS-Verbrechen wurde von dem damaligen SP-Bundeskanzler Franz Vranitzky 1991 eingeräumt. Ab 1995 wurden den Opfern durch den österreichischen Nationalfonds Pauschalzahlungen zugestanden.

Literatur

Brigitte Bailer, Wofgang Maderthaner, Kurt Scholz: Die Vollstreckung verlief ohne Besonderheiten. Hinrichtungen in Wien, 1938 bis 1945. September, 2013.

Hans Rieger: Das Urteil wird jetzt vollstreckt. Wien, 1977.

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