Staatsbürgerschaft: Wie Promis einen Pass bekommen

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NETREBKO (c) APA/FRANZ NEUMAYR (FRANZ NEUMAYR)
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Der Ministerrat kann Prominente vorzeitig einbürgern. Jetzt werden nachvollziehbare Regeln erarbeitet, wann das der Fall sein darf.

Wien. Mit dem lange erwarteten Kriterienkatalog für sogenannte Promi-Einbürgerungen wird es ernst. Ein vorliegender Entwurf des Innenministeriums listet diverse Voraussetzungen im künstlerischen, sportlichen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Bereich auf, die Anlass für eine vorzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft sein können.

Diese Einbürgerungen wegen außerordentlicher Leistungen waren seit Langem in der Kritik gestanden, da nicht nachvollziehbar war, unter welchen Voraussetzungen der Ministerrat den österreichischen Pass ohne die für Normalsterbliche übliche Wartezeit vergibt. In zwei Fällen hatte das sogar zu Gerichtsverfahren geführt: Der frühere Kärntner FPÖ-Chef Uwe Scheuch war verurteilt worden, weil er die Staatsbürgerschaft für einen russischen Investor als „Part of the Game“ bezeichnet hatte. Und zwei aus Russland stammende Geschäftsleute, die den früheren Landeshauptmann Jörg Haider bestochen haben sollen, um an die Staatsbürgerschaft zu kommen, sind freigesprochen worden.

„Außerordentliche Leistungen“

Nun hat das Innenministerium einen Entwurf erarbeitet, der demnächst im Ministerrat beschlossen werden soll – eine Einigung mit der SPÖ vorausgesetzt. In der Begründung des Antrags wird festgehalten, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft aufgrund außerordentlicher Leistungen überdies „dem besonderen Interesse der Republik im besonderen Maße dienen“ müsse. Dies bedeute, dass eine Person keinesfalls „ehrenhalber“, sondern nur stets wegen der von ihr erbrachten und noch zu erwartenden Leistungen im besonderen Interesse der Republik eingebürgert werde.

Ein besonders umstrittener Fall war in der Vergangenheit die Einbürgerung der russischen Sopranistin Anna Netrebko, die weder Deutsch spricht noch in Österreich lebt. Allerdings hätte der Weltstar wohl auch künftig Chancen auf den Pass. Denn im Bereich der künstlerischen Leistungen wird als Kriterium u.a. festgehalten, dass „die herausragende künstlerische Leistung des Einzelnen Publikum anzieht“. Außerdem soll die künstlerische Leistung einen wesentlichen Beitrag zum Kunstgeschehen Österreichs darstellen.

Bei den wirtschaftlichen Leistungen werden unter anderem Inhaber von Firmen oder Personen in leitender Funktion als mögliche Zielgruppe dieser Art von Einbürgerungen genannt. Ferner von Vorteil bei Interesse an einem österreichischen Pass wäre, würde die Person zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in einem relevanten Ausmaß beitragen. Ebenfalls gewürdigt würden bereits getätigte Investitionen. Bloße Geldflüsse seien nicht ausreichend, wird in dem Entwurf festgehalten. Gut wäre hingegen, wenn das Unternehmen auch im Ausland über Bekanntheitsgrad verfügte.

Im Bereich der Wissenschaft wird an Kriterien etwa angeführt, dass die Person hohe Reputation in der internationalen Scientific Community bzw. internationalen Bekanntheitsgrad hat oder wissenschaftliche Tätigkeit auf Gebieten betreibt, die noch nicht erschlossen sind. Auch eine Lehrtätigkeit an österreichischen Hochschulen kann den Weg zur Staatsbürgerschaft ebnen.

Bei Sportlern wird unter anderem darauf abgestellt, dass diese beabsichtigen, in einem österreichischen Nationalteam tätig zu werden. Zudem sollte absehbar sein, dass der Sportler seine Karriere noch eine Weile fortsetzt. Bis zur Verleihung sollte er seine Leistungen schon ein Jahr in Österreich erbracht haben, und es sollte keinen Inländer geben, der den Sport auf demselben Niveau ausübt. Bei den Sportlern hat die geplante Einbürgerung von Ried-Torhüter Thomas Gebauer für Diskussionen gesorgt. Der Plan ist gescheitert – Gebauer hat auf normalem Weg die Staatsbürgerschaft erhalten. (APA/maf)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.02.2014)

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