Prozesse: Im Stehen oder im Liegen

Ernst Strasser, Prozess
Ernst Strasser, Prozess(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ex-Minister Strasser soll am 4. März wieder vor Gericht stehen. Kann er das trotz seines Skiunfalls? Verhandlungsfähig ist man bald einmal, wie der Fall Elsner zeigte.

Wien. Im Straflandesgericht Wien hat man Erfahrung mit verletzten Angeklagten. Erst kürzlich, so erinnert sich Richterin und zugleich Gerichtssprecherin Christina Salzborn, habe man es mit einem Mann zu tun gehabt, der wegen Rückenproblemen nicht auf der Anklagebank sitzen konnte. Der Beschuldigte habe den Prozess dann einfach im Stehen verfolgt.

Ebendort, nämlich im Straflandesgericht Wien (Graues Haus), soll ab 4. März auch der Prozess gegen Ex-ÖVP-Innenminister Ernst Strasser neu aufgerollt werden. Obwohl Strasser bei einem Skiunfall am Wochenende schwer verletzt wurde. Fixe Regeln, wann jemand verhandlungsfähig ist, gebe es nicht, sagt Salzborn. Im Zweifel verlasse man sich auf die Einschätzung eines Arztes. Man könne sowohl im Liegen als auch im Stehen oder Sitzen einem Prozess beiwohnen.

Eine Krankheit vorzutäuschen, um einem Prozess zu entgehen, ist schwierig. Ein Richter dürfe U-Haft wegen Fluchtgefahr verhängen, wenn ein Angeklagter nicht und nicht kommt, sagt Salzborn. Geht es um  kleine Delikte (unter drei Jahre Haftdrohung) könne man sogar ohne den Angeklagten verhandeln, wenn dieser schon die Möglichkeit hatte, gehört zu werden.

Sauerstoff und Mottenkugeln

Viel beachtet war die Frage der Verhandlungsfähigkeit im Bawag-Prozess (2007 bis 2008). Ex-Bawag-General Helmut Elsner litt an Herzproblemen und kämpfte mit Atemnot. Medikamente machten ihn schläfrig. Doch die Verhandlungsfähigkeit wurde bejaht. Elsner – er sprach tageweise mit heiserer Stimme – saß wegen angeschwollener Beine meist entweder mit weißen Pantoffeln oder in Socken, das linke Bein auf einem Sessel hochgelagert, auf der Anklagebank. Hinter ihm stand zur Sicherheit eine schwere Sauerstoffflasche. Ein Kardiologe war anwesend, um über Elsner zu wachen. Die vorsitzende Richterin, Claudia Bandion-Ortner, hatte für den mitunter fröstelnden Beschuldigten eine Decke aus der nahen Haftanstalt besorgen lassen. Mehr noch: Weil sich der Ex-Bawag-Boss über Motten in der Decke beklagte, überreichte ihm Bandion-Ortner Mottenkugeln. Aber die Verhandlung wurde durchgezogen.

Auch im Fall Strasser stehen die Zeichen darauf, dass der Prozess wie geplant stattfindet. Laut Strassers Anwalt Thomas Kralik wird der Ex-Minister nach derzeitiger Lage am 4. März vor Gericht erscheinen. Strasser drohen wegen Bestechlichkeit bis zu zehn Jahre Haft.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.02.2014)

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