Nach Ermittlungen gegen eine auf Diebstähle spezialisierte Jugend- bzw. Kinderbande landeten zwei Bandenmitglieder in U-Haft. Wie soll, wie kann die Justiz mit jungen Verdächtigen umgehen?
Kommenden Freitag muss sich ein junges Mädchen bzw. eine Jugendliche – das genaue Alter ist eben unbekannt – wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Diebstahls in Wien vor Gericht verantworten. Bis dahin sitzt die Verdächtige in U-Haft. Anlässlich dieses Falles wird die Debatte um junge Verdächtige immer heftiger geführt. Eine der Kernfragen: Wie soll der Staat mit mutmaßlichen Kriminellen umgehen, die möglicherweise noch nicht 14 Jahre alt sind? Unter 14-Jährige sind nicht strafmündig. Und können daher auch nicht verurteilt werden.
1. Wie ist die Ausgangslage? Wie ist der Stand der Ermittlungen?
Das Bundeskriminalamt hat es derzeit einmal mehr mit einem europaweit bekannten Phänomen zu tun: Es geht um organisierte Diebsbanden, die teils aus Kindern, teils aus Jugendlichen bestehen. Die Mitglieder jener Bande, die konkret im Visier der Behörden steht, stammen aus bosnischen Roma-Familien. Gegen 72 Verdächtige, 59 Mädchen und 13 Burschen, laufen Diebstahlsermittlungen. Spezialisiert ist die Bande auf Taschendiebstähle, vorwiegend in öffentlichen (überfüllten) Verkehrsmitteln. Die Opfer sind vielfach Touristen. Polizeiliche Observierungen erfordern (zu) viel Personal, da die Verdächtigen laut Kripo darauf trainiert sind, sich eben nicht erwischen zu lassen.
2. Was tut die Justiz, wenn ihr ein junger Verdächtiger unbekannten Alters ins Netz geht?
Zunächst werden Datenbanken abgefragt: Möglicherweise ergeben sich früher getätigte Altersangaben. Oft führt dies auch ins Leere, da die Verdächtigen (mitunter Analphabeten) meist keine oder falsche Papiere haben. Im Falle des seit 22. 1. in Gewahrsam befindlichen Mädchens, das am Freitag vor den Richter muss, sind für die Anklage jene Altersangaben relevant, die vor der Polizei und der Jugendgerichtshilfe (dort kam es zu einer psychologisch gestützten Abklärung der geistigen Reife der Verdächtigen) gemacht wurden. Vor eben diesen Stellen gab die Verdächtige ihr Alter mit 16 an. Zuvor jedoch, unmittelbar nach ihrer Festnahme, hatte sie erklärt, erst 13 zu sein. Im Falle eines Burschen, der vorige Woche wegen – vom Gericht angenommener – Strafunmündigkeit freigesprochen wurde, lagen Einträge aus Belgien vor, wonach er aufgrund eigener Angaben bereits 15 Jahre alt und damit sehr wohl schon strafmündig sei. Dem glaubte aber das Gericht nicht. Der Richter stufte ihn – im Zweifel für den Angeklagten – auf „unter 14“ ein. Mittlerweile ist der Bub wieder untergetaucht.
3. Wie können Richter das Alter eines Verdächtigen überhaupt einschätzen?
Durch Gutachten. Es obliegt aber der Beweiswürdigung, ob angenommen wird, dass der Angeklagte schon 14 ist. Bei dem erwähnten freigesprochenen Buben – er saß 16 Tage in U-Haft – ist ein zahnärztliches Gutachten eingeholt worden. Das Ergebnis war wenig aussagekräftig: Der Bub müsse um die 14 Jahre alt sein. Eine – wenig treffsichere, kaum mehr gebräuchliche – Untersuchung des gesamten Körpers, auch der Geschlechtsorgane, war vom Gericht abgelehnt worden. Zuvor hatte ein Amtsarzt den gebürtigen Bosnier für 16 bis 18 Jahre alt gehalten. Der Richter blieb bei „unter 14“. Wäre der Bursch als Strafmündiger verurteilt worden, hätte die Verteidigung einen „aufgelegten“ Nichtigkeitsgrund gehabt: Sie hätte die Unsicherheit bei der Altersschätzung einwenden können.
4. Welche Auswege gibt es aus dem Dilemma, Jugendliche in U-Haft „stecken“ zu müssen?
Namhafte Jugendrichter wie Beate Matschnig oder Norbert Gerstberger vom Straflandesgericht Wien sprechen sich für die Schaffung von betreuten, überwachten Wohngruppen aus. Wie „Die Presse“ exklusiv berichtete, gab es eine solche Einrichtung in Wien Josefstadt, diese ging aber nie in Betrieb. Freilich: Um in einer solchen Wohngemeinschaft zu landen, muss formal U-Haft verhängt werden. Gerstberger kann sich im „Presse“-Gespräch „halboffene Einrichtungen“ vorstellen. Die Angehaltenen könnten etwa tagsüber draußen sein und mittels Fußfessel überwacht werden, nachts könnten die Türen verschlossen sein. Denkbar wäre zudem eine – grundrechtlich heikle – Änderung des Jugendwohlfahrtsgesetzes, wonach junge Verdächtige zumindest kurzfristig, zur Abklärung der Umstände, angehalten werden können.
5. Was sagt Justizminister Wolfgang Brandstetter zu der jüngsten Entwicklung?
Brandstetter bekräftigte am Dienstag vor dem Ministerrat seine Position, dass tunlichst kein Jugendlicher in U-Haft sitzen solle. Er wolle zudem einen „Schulterschluss“ mit den für die Jugendwohlfahrt zuständigen Ländern. Zugleich müsse auch alles versucht werden, um der eigentlichen Täter, also der Hintermänner, habhaft zu werden. Denn „das Schlimme“ sei, dass „diese Jugendlichen selbstverständlich Opfer sind“.
9042 Menschen sitzen derzeit insgesamt in Österreich in Haft, großteils Männer, „nur“ 579 Frauen. Innerhalb der Gesamtzahl überwiegen die Strafgefangenen (fast 6000).
Bei den Jugendlichen (14 bis zum 18. Geburtstag) sehen die Zahlen bundesweit so aus: 115 sind eingesperrt, 40 davon in U-Haft, 58 in Strafhaft, der Rest entfällt auf Verwaltungshäftlinge. Freilich sind aktuell auch „junge Erwachsene“ (18 bis 21) hinter Gittern, nämlich 419. Davon sind 137 in U-Haft, 246 sitzen eine Haftstrafe ab, der Rest verteilt sich auf Sonderformen wie zum Beispiel Auslieferungshaft.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.02.2014)