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Abgelehnt: Europas Lizenz zum Pflanzen

(c) APA/DPA/HOLGER HOLLEMANN (DPA/HOLGER HOLLEMANN)
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Die EU-Kommission wollte eine Harmonisierung des Saatgutmarkts und schoss dabei weit über das Ziel hinaus. Sie wird einen neuen Vorschlag erarbeiten müssen, der die bestehende Marktkonzentration nicht weiter vorantreibt.

Wien. „Wer die Nahrungsmittelversorgung kontrolliert, der kontrolliert die Menschen“, warnte einst US-Außenminister Henry Kissinger. In Europa kontrolliert eine Handvoll Konzerne den Saatgutmarkt. In den vergangenen zwanzig Jahren haben Unternehmen wie KWS, Syngenta oder Monsanto immer mehr kleine Unternehmen aufgekauft. Und wäre ein Vorschlag der EU-Kommission für eine neue Saatgutverordnung dieses Frühjahr vom Europaparlament durchgewinkt worden, hätte sich diese Entwicklung wohl fortgesetzt. Doch diese Woche empfahl der Agrarausschuss des Parlaments eine völlige Zurückweisung der Verordnung mit einer großen Mehrheit von 37 zu zwei Stimmen. Applaus kam auch vom österreichischen Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter: „Weniger Bürokratie und mehr Vielfalt muss das Motto sein“, Saatgutkleinunternehmen, bäuerliche Saatgutzüchter und Hobbygärtner müssten gefördert, nicht behindert werden.

Die umstrittene Lizenz zum europaweiten Anpflanzen war von Beginn an von Bürgerinitiativen bekämpft worden. Allein die Organisation „Save our Seeds“ sammelte über 200.000 Unterschriften gegen die EU-Saatgutverordnung. Denn im Vorschlag sind aufwendige Zulassungsverfahren für alle in der EU vermarkteten Saaten vorgesehen gewesen. Während die EU-Kommission damit argumentierte, dass Zulassung und Kontrolle dazu beitragen würden, die Qualität der Saaten zu erhöhen und der Verbreitung von Schädlingen entgegenzuwirken, argumentierten die Gegner mit einem Eingriff in die Natur und die Bevorzugung von Großkonzernen, die sich ein solch teures Zulassungsverfahren leisten könnten, während Kleinunternehmen dann keine Marktchancen mehr hätten.

 

Ausnahmen für Kleinbetriebe

„Die kleineren Saatguthersteller, die weit mehr auf die regionalen Gegebenheiten Rücksicht nehmen als die großen, hätten gar nicht das Personal, um den Aufwand des Zulassungsverfahrens zu bewältigen“, kritisiert Europaabgeordnete Elisabeth Köstinger (ÖVP), die sich im Agrarausschuss gegen die Verordnung ausgesprochen hat. Laut ersten Schätzungen könnte beispielsweise ein Zulassungsverfahren für eine neue Weizen- oder Paradeisersorte weit über 10.000 Euro kosten.

Der zuständige EU-Kommissar Tonio Borg hat versucht, dieses Problem mit einer Ausnahmeregelung in den Griff zu bekommen. Für Betriebe mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro und maximal zehn Mitarbeitern sollte es Erleichterungen geben.

Doch diese Ausnahmeregelung hätte der weiteren Marktkonzentration kaum etwas entgegengesetzt. Ivan Mammana von der Anti-Lobbying-Organisation „Corporate Europe Observatory“ hat für die grüne Fraktion im Europaparlament eine Studie zur Konzentration auf dem Saatgutmarkt verfasst. Demnach dominieren fünf Unternehmen 75 Prozent des EU-Markts für Maissaaten – es sind dies Pioneer, KWS, Monsanto, Vilmorin und Syngenta. Aber auch Gemüsesaaten wie jene für Paradeiser stammen vorwiegend von denselben Unternehmen. Der US-Konzern Monsanto, der auch wegen seiner gentechnisch veränderten Saaten bekannt ist, hat hier einen Marktanteil von 20 Prozent, der Schweizer Konzern Syngenta von 8,8 Prozent.

Bekämen künftig nur noch große Konzerne die Lizenz zum Pflanzen, hätte das laut Köstinger erhebliche Auswirkungen auf die Vielfalt. Saaten, die an spezielle Lagen oder an das lokale Klima angepasst wurden, könnten verdrängt werden. Es käme zu einer Harmonisierung der Bepflanzung. Eine weitere Auswirkung könnte die Verteuerung der Saaten sein. Es ist anzunehmen, dass die aufwendigen Zulassungsverfahren auf den Preis für Saaten aufgeschlagen würden.

Köstinger kann aber der Forderung einzelner Bürgerinitiativen nach einem völligen Verzicht auf eine EU-Regelung auch nichts abgewinnen. Diese sei für die Qualität auf dem Agrarsektor und somit auch für die Qualität der Lebensmittel notwendig. Der europäische Saatgutmarkt ist seit 1960 geregelt. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene neue Verordnung fußt zu einem Teil auf früheren Bestimmungen.

Das Plenum des Europaparlaments wird im März aller Voraussicht nach den Empfehlungen des Agrar- und Umweltausschusses folgen und die Verordnung ablehnen. Die EU-Kommission muss danach einen neuen Vorschlag erarbeiten. Da dies erst unter der nächsten Kommissionsführung stattfinden wird, könnte die umstrittene Saatgutverordnung sogar die Bestellung des nächsten EU-Agrarkommissars beeinflussen. Im Europaparlament gibt es Hinweise darauf, dass von den Abgeordneten nur ein Kommissar akzeptiert werden könnte, der eine radikale Änderung des Vorschlags garantiert.

AUF EINEN BLICK

Saatgutverordnung. Nach einer für März erwarteten Ablehnung durch das Europaparlament muss die EU-Kommission ihren Vorschlag für eine Saatgutverordnung völlig überarbeiten. Ihr wurde vorgeworfen, mit einem aufwendigen Zulassungsverfahren die Marktkonzentration voranzutreiben und die Vielfalt der Saaten zu gefährden. Ausnahmeregelungen für Kleinbetriebe und Hobbygärtner konnten die umstrittene Verordnung nicht retten.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.02.2014)