Der Waldviertler wollte eine Frist bis Ende April haben.Es werde keine weitere Fristverlängerung geben, teilt die Finanzmarktaufsicht mit.
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat dem GEA-Waldviertler Schuh- und Möbelproduzenten Heini Staudinger für die geforderte Umstellung seines umstrittenen Finanzierungsmodells eine Frist bis 31. März gesetzt. "Wir gehen davon aus, dass er das tut", sagte FMA-Vorstand Klaus Kumpfmüller am Freitag. Eine weitere Fristverlängerung werde es nicht geben.
Staudinger hatte um eine Fristverlängerung bis Ende April gebeten. Der GEA-Chef ist im Behördenstreit um sein umstrittenes Finanzierungsmodell bei den beiden Höchstgerichten abgeblitzt und bekam zuletzt auch vom Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) einen Korb. Bis Ende Jänner hatte Staudinger angekündigt, eine alternative Lösungen vorzulegen.
Ein erster Vorschlag zur Umstellung des alten Finanzierungsmodells, bei dem die Darlehensgeber eine Nachrangigkeitserklärung unterzeichnen sollten, scheiterte am Einspruch der FMA. Grund dafür war, dass Staudinger die Nachrangigkeitserklärungen zum besseren Schutz der Gläubiger mit persönlichen Bürgschaftserklärungen verbinden wollte. Dies ist aber laut FMA nur Banken vorbehalten.
(APA)